Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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BRW Finanz AG Braunschweig |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 11. Ordentlichen Hauptversammlung | 02.05.2019 |
BRW Finanz AGBraunschweigEinladung zur 11. Ordentlichen Hauptversammlung der BRW Finanz AGSehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie als unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag, den 27.06.2019 um 16.00 Uhrin den Räumen des Arbeitgeberverband Region Braunschweig e.V., Wilhelmitorwall 32,
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1. |
Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der BRW Finanz AG zum 31.12.2018, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns der BRW Finanz AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 nebst Erläuterungsbericht des Vorstands |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der BRW Finanz AG per 31.12.2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 270.989,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird am 28.06.2019 ausgezahlt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Heßler Mosebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schwanthaler Straße 38, 60596 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
Vorlagen
Jedem Aktionär werden auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift/Kopie überlassen:
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der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der BRW Finanz AG zum 31.12.2018 |
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der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch (Aktienregister) der Gesellschaft eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters auf Grund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 10. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung satzungsgemäß auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, wenn der Bevollmächtigte selbst Aktionär ist oder von Beruf wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.). In der Anlage 1 finden Sie eine Vertretervollmacht, die bitte diejenigen Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen, bis zum Tag vor der Versammlung ausgefüllt und unterzeichnet an die Gesellschaft zurückschicken mögen.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Anträge (einschließlich Ergänzungs- und Gegenanträge) und Anfragen von Aktionären sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift der Gesellschaft zu richten:
BRW Finanz AG
Vorstand
Frau Kerstin Borchardt
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ritterbusch Kerstin Borchardt Bastian Bosse