BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina – Hauptversammlung 2017

BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina

Bautzen

Einladung

Die Aktionäre der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina
werden zu der am

Sonnabend, dem 02. Dezember 2017, um 09.00 Uhr
im Deutsch-Sorbischen Volkstheater,
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen

stattfindenden

26. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2017 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2017 mit dem Lagebericht des Vorstandes und der Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BUDISSA AG in Höhe von 1.773.758,29 EUR wie folgt zu verwenden:

2,25 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 448.391,25 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1.325.367,04 EUR wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Zahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer am 12.12.2017.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Sehr geehrter Aktionär, gibt es bei Ihnen Veränderungen in Bezug auf Namen, Anschrift oder ähnliches, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Da unsere Hauptversammlung in die Adventszeit fällt, stehen uns nur begrenzt kostenlose Parkplätze im Parkhaus, Einfahrt Äußere Lauenstraße zur Verfügung. Zeigen Sie unser Einladungsschreiben dem zuständigen Mitarbeiter an der Einfahrt in die Tiefgarage. Voraussetzung für das Parken ist Ihre Einfahrt in die Tiefgarage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr. Bitte benutzen Sie auch die öffentlichen Parkplätze der Stadt Bautzen.

Im Anschluss an unsere Versammlung laden wir Sie zu einem Imbiss ins Foyer ein. Dabei wird die Möglichkeit bestehen, mit Vertretern der Betriebe des BUDISSA-Verbundes, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ins Gespräch zu kommen.

 

Niederkaina, den 30. Oktober 2017

Der Vorstand

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