BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina – Hauptversammlung 2018

BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina

Bautzen

Einladung

Die Aktionäre der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina werden zu der am

Sonnabend, dem 24. November 2018 um 09.00 Uhr
im Deutsch-Sorbischen Volkstheater
Seminarstraße 12, 02625 Bautzen

stattfindenden

27. ordentlichen Hauptversammlung

herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30.06.2018 der BUDISSA Agrarprodukte Aktiengesellschaft Niederkaina sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30.06.2018 mit dem Lagebericht des Vorstandes und der Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BUDISSA AG in Höhe von 921.755,52 EUR wie folgt zu verwenden:

1,75 EUR je dividendenberechtigter Aktie zu einem Nominalbetrag in Höhe von 26,00 EUR als Dividende auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 349.685,00 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 572.070,52 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Zahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer am 12.12.2018.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Sehr geehrter Aktionär, gibt es bei Ihnen Veränderungen in Bezug auf Namen, Anschrift oder Ähnliches, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, im Parkhaus, Einfahrt Äußere Lauenstraße, bis 13.00 Uhr kostenlos zu parken. Zeigen Sie dazu unser Einladungsschreiben dem zuständigen Mitarbeiter an der Einfahrt in die Tiefgarage. Voraussetzung für das kostenlose Parken ist Ihre Einfahrt in die Tiefgarage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.

Im Anschluss an unsere Versammlung laden wir Sie zu einem Imbiss ins Foyer ein. Dabei wird die Möglichkeit bestehen, mit Vertretern der Betriebe des BUDISSA-Verbundes, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat ins Gespräch zu kommen.

 

Niederkaina, den 23. Oktober 2018

Der Vorstand

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