Büchting + Streit AG – Hauptversammlung 2017

Büchting + Streit AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Sonntag, 29. Januar 2017, um 14.30 Uhr
in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft
in 80689 München, Gunzenlehstraße 22,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

TOP 1

Bericht des Aufsichtsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 sowie Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2015, der zum 31. Dezember 2015 eine Bilanzsumme von 7.161.185,67 € sowie einen Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015 von 332.840,02 € ausweist, so, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgelegt, festzustellen.

Hinsichtlich der Gewinnverwendung unterbreiten Vorstand und Aufsichtsrat folgenden Vorschlag:

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 von 332.840,02 € ist zusammen mit dem Bilanzgewinn des Vorjahres, der nach Abzug der in 2015 vorgenommenen Ausschüttung von 600.000,00 € am 31. Dezember 2015 noch mit 281.740,55 € zu Buche steht, insgesamt somit mit einem Betrag von 614.580,57 €, auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 2

Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrats über die Geschäftsjahre 2015 und 2016 sowie Bericht über die Geschäftsstrategie und -entwicklung für das Geschäftsjahr 2017

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Nachwahl für den ausscheidenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr.-Ing. Walter Streit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen einstimmig vor, für das aus persönlichen Gründen zum 31. Dezember 2016 ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr.-Ing. Walter Streit (Vorsitzender des Aufsichtsrats), das bisherige Mitglied des Vorstands, Herrn Dr.-Ing. Reinhard Mang in den Aufsichtsrat zu wählen.

TOP 6

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Für die Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts gelten mangels abweichender Satzungsbestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Satzung der Büchting + Streit AG sieht keine von § 123 AktG abweichenden Bestimmungen vor, weshalb sich die Aktionäre nicht vor der Versammlung anzumelden haben.

Bei Inhaberaktien ist die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts im Falle von Rechtsübertragungen urkundlich nachzuweisen, der originäre Zeichner benötigt keinen Nachweis.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Büchting + Streit AG
Gunzenlehstr. 22, 80689 München
Fax +49 (0) 89 54615010

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung EUR 100.000 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede der 100.000 Stückaktien gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Übersendung per Fax genügt nicht.

Gegenanträge, Wahlvorschläge, Ergänzung der Tagesordnung

Gegenanträge oder Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Büchting + Streit AG
Gunzenlehstr. 22, 80689 München
Fax +49 (0) 89 54615010

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse www.buechting-streit.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

 

München, den 16. Dezember 2016

Büchting + Streit AG

Der Vorstand

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