Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bürgerliches Brauhaus Ravensburg – Lindau Aktiengesellschaft.
Ravensburg
Gesellschaftsbekanntmachungen 112. ordentliche Hauptversammlung 22.05.2019

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg – Lindau Aktiengesellschaft

Ravensburg

WKN 528100, ISIN DE0005281000

Hiermit ergeht an die Aktionäre unserer Gesellschaft die Einladung

zur 112. ordentlichen Hauptversammlung

am
Freitag, den 5. Juli 2019
um 11:00 Uhr
in der Gaststätte „Bärengarten“, Schützenstraße 21,
88212 Ravensburg

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 164.578,01 EUR wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 10,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie. Dies entspricht bei 13.650 dividendenberechtigten Stückaktien insgesamt einem Betrag in Höhe von 136.500,00 EUR.

b)

Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 28.078,01 EUR.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsrats Lorenz Karl Schlechter, welcher am 15. Januar 2019 gerichtlich bestellt worden ist, endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 05.07.2019.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lorenz Karl Schlechter, Doktorand, Lindau zu wählen. Für den Fall eines Ausscheidens des Aufsichtsratsmitgliedes Lorenz Karl Schlechter wird vorgeschlagen, Herrn Frederic Hanner, Sales/Produkt Manager, Wiesbaden, als Ersatzmitglied zu wählen. Die Bestellung erfolgt für die noch verbleibende Amtszeit des durch Tod ausgeschiedenen Mitgliedes des Aufsichtsrates, Herrn Paul Müller.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Freising, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 700.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 13.650 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen sämtliche 13.650 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 13.650 Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 28. Juni 2019 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierzu bedarf es eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 14. Juni 2019 (00.00 Uhr, sog. Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 28. Juni 2019 (24.00 Uhr) zugehen muss. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln:

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring (Deutschland)
Telefax: + 49 (0) 8195-77 88 600
E-Mail: brauhaus2019@itteb.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach dem Aktiengesetz und der Satzung der Gesellschaft der Textform. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post, Fax oder E-Mail verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte folgende Adresse:

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25, 86937 Scheuring (Deutschland)
Telefax: + 49 (0) 8195-77 88 600
E-Mail: brauhaus2019@itteb.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet die Gesellschaft als besonderen Service an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu erteilen. Aktionäre, die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 03. Juli 2019 (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG
c/o ITTEB GmbH & Co. KG,
Vogelanger 25, 86937 Scheuring (Deutschland)
Telefax: +49 (0) 8195-77 88 600
E-Mail: brauhaus2019@itteb.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Anträge (einschließlich Gegenanträge und Wahlvorschläge) von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft, Motzacher Weg 24, 88131 Lindau, zu richten. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.buergerliches-brauhaus.de veröffentlicht, sofern die Anträge mit Begründung bis spätestens zum 20. Juni 2019 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft, Motzacher Weg 24, 88131 Lindau, zu richten und muss bei der Gesellschaft spätestens am 10. Juni 2019 (24.00 Uhr) zugehen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Unterlagen, Informationen und weitergehende Erläuterungen

Diese Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung sowie die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Informationen und weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziff. 3 AktG werden von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite unter

www.buergerliches-brauhaus.de

zugänglich gemacht und liegen in der Hauptversammlung zur Einsicht aus. Als zusätzlicher Service werden vorstehende Unterlagen den Aktionären auf deren Verlangen auch kostenfrei zugesendet. Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.buergerliches-brauhaus.de

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz- Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau
Telefax: +49 (0)8382 – 963651

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau

 

Ravensburg, im Mai 2019


Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau Aktiengesellschaft

– Vorstand –

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