Burdo-Bäuerliche Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Burdo-Bäuerliche Aktiengesellschaft

Tanna

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 13.09.2016
um 18.00 Uhr
in den Landgasthof „Strosche“ in
07922 Tanna, Frankendorf 14

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst dem dazugehörigen Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2015 beträgt 152.727,33 €. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages von 2.052.501,38 € ergibt sich ein Betrag von 2.205.228,71 €, der zu verwenden ist.
Zur Ausschüttung am 15. Dezember 2016 ist ein Betrag von 39.392,50 € (3,50 € je Fremdaktie) vorgesehen. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den

Wirtschaftsprüfer Dipl.-Ökonom Hans-Karl Seibert
SBBR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frankfurter Str. 53, 35578 Wetzlar

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 vorsorglich zu bestellen.

Die Hauptversammlung verzichtet auf die Durchführung einer Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016. Die Hauptversammlung überlässt es dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand, einen Beschluss zur Durchführung einer Abschlussprüfung zu fassen.

6.

Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

§ 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen.“

§ 19 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger oder durch eingeschriebenen Brief oder, wenn gesetzlich möglich durch Bote und Empfangsbekenntnis mit den gesetzlich erforderlichen Angaben und in der Art, dass zwischen dem Tage der Veröffentlichung und dem letzten Anmeldetag, beide Tage nicht mitgerechnet, eine Frist von einem Monat bleibt.“

§ 20 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich nicht später als am siebten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten fünf Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.“

§ 20 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“

§ 20 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 entfallen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft oder bei einer der nachstehend genannten Hinterlegungsstellen oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens am Mittwoch, den 07.09.2016 hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Adressen der Hinterlegungsstellen sind:

1. Gesellschaft: Geschäftsräume der Burdo-Bäuerlichen AG Tanna
Zollgrün 95
07922 Tanna
ACHTUNG: gilt nur am 05.09. von 14.00 bis 17.00 Uhr
oder während der gesamten Hinterlegungsfrist im Büro in der Güterverwaltung Rothenacker
Rothenacker 14
07922 Tanna
2. Bank Volksbank Saaletal e. G.
Markt 18
07907 Schleiz
3. Notar Ihrer Wahl

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von dem Notar und der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung zur Vorbereitung der Eintritts- und Stimmkarte spätestens einen Arbeitstag nach dem letzten Hinterlegungstag, also am Donnerstag, den 08.09.2016, bei der Gesellschaft einzureichen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzergebnisses liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und der Hinterlegungsstelle Büro Rothenacker zur Einsicht der Aktionäre aus.

 

Zollgrün, 01. August 2016

Der Aufsichtsrat                         Der Vorstand

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