Burgwedeler Golf AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft

Burgwedel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft

für Montag, den 15. Mai 2023 um 17.30 Uhr

im Landgasthof Voltmer, Grüne Allee 12, 31303 Burgdorf OT Ramlingen,

zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Regularien

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Vorstandes am 11. April 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Gemäß § 173 Aktiengesetz ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von -6.649,39 € auf das Geschäftsjahr 2023 vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich ist.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählende Aktionäre/​Aktionärinnen zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wiederwahl folgender Personen vor:

Manfred Malzahn, Pensionär, Isernhagen

Karl Niggemeier, Bankkaufmann, Wedemark

Anja Räcke-Bödeker, Rechtsanwältin, Burgwedel

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (d.h. bis zur HV des Jahres 2028). Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

7.

Verschiedenes

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

§ 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 15.04.2023 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.

Sollten Aktionäre oder Aktionärinnen an der Teilnahme an der Hauptversammlung verhindert sein, so können Sie Ihr Stimmrecht mit dem als Anlage beigefügten Vollmachtsformular auf einen Bevollmächtigten /​ eine Bevollmächtigte übertragen.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und /​ oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

Burgwedeler Golf AG, Wettmarer Str. 13, 30938 Burgwedel

Fristgerechte bis zum 29.04.2023 24.00 Uhr unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2022 liegen im Clubhaus (Restaurant), Wettmarer Str. 13, Burgwedel – Engensen zur Einsichtnahme für Aktionäre der Burgwedeler Golf AG aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Für die Durchführung der Hauptversammlung bestehen derzeit keine Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten. Insbesondere bestehen im Veranstaltungsraum keine allgemeinen Verhaltensregeln zum Zugang und Abstand, zur Hygiene sowie zu Masken.

Soweit Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen der Hauptversammlung trotzdem Vorsorgemaßnahmen für erforderlich halten, sind diese in eigener Verantwortung durchzuführen.

 

Der Vorstand

 

Anlage Vollmachtsformular Hauptversammlung
(pro Aktionär /​ Aktionärin ist eine Vollmacht erforderlich)

Anzahl Aktien: ………..                Aktionärsnummer(n): …………………..

Ich _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ (Vorname, Name)

bevollmächtige

 

Herrn/​Frau _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Vorname:
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Name:

 

Wohnhaft in: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
PLZ
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Wohnort
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Straße und Hausnummer

 

mich in der ordentlichen Hauptversammlung der Burgwedeler Golf AG, die am Montag, den 15. Mai 2023 um 17.30 Uhr stattfindet, zu vertreten und alle Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, für mich auszuüben.

(ggf.: Zu den Abstimmungen gebe ich folgende Anweisungen)

 

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​,
Ort
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Datum
_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Unterschrift bzw. andere Erklärung i.S.v. § 126b BGB des Aktionärs /​ der Aktionärin

 

Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist immer eine fristgerechte Anmeldung des betreffenden Aktienbestands nach den in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Bestimmungen erforderlich. Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg (Burgwedeler Golf AG, Wettmarer Straße 13, 30938 Burgwedel) oder per E-Mail (GolfAGVorstand@magenta.de) so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 8. Mai 2023 (24:00 Uhr MESZ) zugehen.

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