BURGWEDELER GOLF AG – Hauptversammlung 2015

BURGWEDELER GOLF AG
Burgwedel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit
die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft

am Montag, den 15. Juni 2015 um 19.00 Uhr
im Best Western Hotel Der Föhrenhof, Kirchhorster Straße 22, 30659 Hannover,

zu der jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 269,45 auf das Geschäftsjahr 2015 vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLP Treuhand GmbH in Hannover zu wählen.
6.

Verschiedenes

Im Anschluss an die Behandlung der förmlichen Hauptversammlungstagesordnung wird der Vorstand über den derzeitigen Sachstand zur Platzattraktivierung berichten. Darüber hinaus besteht – wie alljährlich – Gelegenheit, weitere aktuelle Fragen zu erörtern.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 18.05.2015 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AKTG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:

Burgwedeler Golf AG
Wettmarer Str. 13
30938 Burgwedel

Fristgerechte, bis zum 01. Juni 2015, 24.00 Uhr unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.

Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht. Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2014 liegen im Clubhaus (Gastronomie), Wettmarer Str. 13, Burgwedel-Engensen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Der Vorstand

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