Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft
Burgwedel
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft
für Montag, den 8. November 2021 um 18.00 Uhr
in das Hotel Hennies, Hannoversche Straße 40, 30916 Isernhagen,
zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Begrüßung und Regularien |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht des Vorstandes in seiner Sitzung am 20. September 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Gemäß § 173 Aktiengesetz ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 2 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von EUR -30.421,75 auf das Geschäftsjahr 2021 vorzutragen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Burgwedeler Golf AG Zur Klarstellung des Verfahrens bei Aktienübertragungen soll § 4 der Satzung geändert werden. Zur Klarstellung der Zusammensetzung des Vorstandes und der Vertretung der Gesellschaft nach außen sollen die §§ 5 und 6 der Satzung geändert werden. Zur Eröffnung der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und zur Festlegung der Sitzungsleitung bei Aufsichtsratssitzungen sowie zur Einführung der Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung sollen die §§ 9 und 12 der Satzung geändert werden. Für Abstimmungen in der Hauptversammlung soll in § 13 das Verfahren bei Stimmengleichheit festgelegt werden. Zum Wegfall der bisher freiwillig durchgeführten Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll § 15 der Satzung geändert werden. Mit dem neuen § 16 soll eine salvatorische Klausel in die Satzung aufgenommen werden. Die Änderungen in den §§ 2, 11 und 14 der Satzung dienen der Bereinigung sprachlicher Unstimmigkeiten. Eine Gegenüberstellung der alten Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen und den Begründungen dazu ist dieser Einladung als Anlage beigefügt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Burgwedeler Golf AG in folgenden Paragrafen zu ändern:
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7. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 (nur erforderlich, soweit dem entsprechenden Satzungsänderungsvorschlag unter TOP 6 Buchstabe j. nicht zugestimmt wurde) Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLP Treuhand GmbH in Hannover zu wählen. |
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8. |
Verschiedenes |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 08.10.2021 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Aktiengesetz
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:
Burgwedeler Golf AG, Wettmarer Str. 13, 30938 Burgwedel
Fristgerechte bis zum 25.10.2021, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.
Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht.
Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, liegen im Clubhaus (Sekretariat), Wettmarer Str. 13, Burgwedel – Engensen, zur Einsichtnahme für Aktionäre der Burgwedeler Golf AG aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung geben wir unter Bezugnahme auf die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 24.08.2021 (Nds. GVBl. 2021, 583), geändert durch Verordnung vom 21. September 2021 (Nds. GVBl. S. 655), sowie die Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 25.08.2021 (Az. 53.80) – 3/2021 – in der Fassung vom 22.09.2021 und die Regelungen, die für die Nutzung des Veranstaltungsraumes gelten, folgende zu beachtende Sicherheitshinweise:
Für die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen ist ein Zugang zum Veranstaltungsraum nur möglich, soweit sie vollständig geimpft oder genesen sind oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen (sog. „3G-Regel“). Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sog. AHA-Regeln) sind einzuhalten. Innerhalb des Veranstaltungsraumes ist ein Mund- und Nasenschutz nur dann nicht zu tragen, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin einen Sitzplatz eingenommen haben.
Danke für Ihr Verständnis.
Der Vorstand