Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft Burgwedel |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 27.03.2019 |
![]() Burgwedeler Golf AktiengesellschaftBurgwedelEinladung zur ordentlichen HauptversammlungDer Vorstand der Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft für Montag, den 29. April 2019 um 18.00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018, des Lageberichtes für die Burgwedeler Golf Aktiengesellschaft und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Jahresergebnis von EUR – 37.231,44 auf das Geschäftsjahr 2019 vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 |
5. |
Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7, Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Stefan Diekwisch scheidet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 aus dem Aufsichtsrat aus. Somit wird eine Nachwahl für die Dauer der laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates notwendig. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zur Nachwahl Jürgen Morr, Diplom-Volkswirt aus Burgdorf, vor. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLP Treuhand GmbH in Hannover zu wählen. |
7. |
Verschiedenes |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 357.904,31 ist im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 700 auf den Inhaber lautende Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist zu beachten.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes hängen davon ab, dass der Inhaber der Namensaktie bis zum 29.03.2019 in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist.
Aktionäre können in Person oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 und 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich auf dem Postweg an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:
Burgwedeler Golf AG |
Fristgerechte bis zum 15.04.2018, 24.00 Uhr, unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.
Die Einladung mit allen Beschlussvorschlägen wird im elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht veröffentlicht.
Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, liegen im Clubhaus (Gastronomie), Wettmarer Str. 13, Burgwedel – Engensen zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Der Vorstand