BVAG Berliner Versicherung Aktiengesellschaft – Aufforderung zur Anmeldung und Erläuterung einer Forderung

BVAG Berliner Versicherung Aktiengesellschaft
Berlin

Aufforderung zur Anmeldung und Erläuterung einer Forderung. Fristen beachten!

Opfordring til anmeldelse af fordringer. Vær opmærksom fristerne!
Invitation to lodge a claim. Time limits to be observed!
Kutse nõudeavalduse esitamiseks. Arvestage kehtestatud tähtaegu!
Kehotus saatavan ilmoittamiseen. Noudatettavat määräajat!
Invitation à produire une créance. Délais à respecter!
Πρόσκληση για αναγγελία απαιτήσεως. Προσοχή στις προθεσμίες!
Invito all’insinuazione di un credito. Termine da osservare!
Aicinājums iesniegt prasījumu pieteikumus. Ievērot varbūtējos termiĦus!
Kvietimas pateikti reikalavimą. Privalomieji terminai!
Oproep tot indiening van schuldvorderingen. In acht te nemen termijnen!
Sejħa sabiex tissottometti talba. Il-perijodi ta` Ŝmien stupulati għandhom jiāu osservati!
Wezwanie do zgłoszenia wierzytelności. Proszę nie zapominać o konieczności dotrzymania
ew. terminów!
Aviso de reclamação de créditos. Prazos legais a observar!
Výzva na prihlásenie pohľadávky. Všimnite si prípadné termíny!
Poziv k prijavi terjatve. Roki, ki jih je treba upoštevati!
Convocatoria para la presentación de créditos. Plazos aplicables!
Anmodan att anmäla fordran. Tidsfrister att iaktta!
Výzva k uplatnění pohledávky Případné lhůty musejí být dodrženy!
Felhívás egy követelés bejelentésére. Esetleges hatíridıket figyelembe venni!
1.

Einzuhaltende Fristen und Folgen der Versäumung
a)

Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis zum 01.10.2015 schriftlich anzumelden. Forderungen, die nach diesem Termin angemeldet werden, können unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die Kosten hat der säumige Gläubiger zu tragen (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
b)

Berichtstermin und Termin zur Gläubigerversammlung wurde bestimmt auf Dienstag, den 01.09.2015 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg (Sitzungssaal 119/120, 1. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin). Eine Verpflichtung zur Teilnahme des Gläubigers oder des Vertreters besteht nicht.
c)

Prüfungstermin für die angemeldeten Insolvenzforderungen wurde bestimmt auf Freitag, den 30.10.2015 um 11:30 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg (Sitzungssaal 218, 2.Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin). Eine Verpflichtung zur Teilnahme des Gläubigers oder des Vertreters besteht nicht.
2.

Zuständigkeit zur Entgegennahme der Anmeldung und Erläuterung einer Forderung
a)

Ihre schriftliche Forderungsanmeldung wegen Prämienrückerstattungsansprüchen, die Versicherungsverträge betreffen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden, richten Sie bitte ausschließlich an

Rechtsanwältin Dr. Petra Hilgers
als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
BVAG Berliner Versicherung Aktiengesellschaft
Goethestraße 85, 10623 Berlin
b)

Ihre schriftliche Forderungsanmeldung für alle übrigen Forderungen aus Versicherungsverträgen richten Sie bitte ausschließlich an den gerichtlich bestellten Pfleger nach § 78 VAG

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Einiko Franz, LL.M.
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln
3.

Weitere vorgeschriebene Maßnahmen
a)

Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
b)

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
c)

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
4.

Bedeutung der Anmeldung der Forderung für bevorrechtigte oder dinglich gesicherte Gläubiger und Pflicht zur Anmeldung dieser Forderungen
a)

Auch bevorrechtigte Gläubiger nach § 77a VAG müssen ihre Forderungen anmelden. Die Anmeldung soll beim Pfleger erfolgen (§ 78 Abs. 2, Abs. 3), der die Forderungen aller bevorrechtigten Gläubiger nach Prüfung wiederum zur Insolvenztabelle anmeldet. Bevorrechtigte Gläubiger erhalten vor allen anderen Insolvenzgläubigern eine Befriedigung aus den Werten des Sicherungsvermögens, soweit dieses ausreicht, ansonsten quotal.
b)

Dinglich gesicherte Gläubiger haben ihre Rechte entsprechend den Ausführungen unter Punkt 3. a) gegenüber dem Insolvenzverwalter anzuzeigen. Diese können zu Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren führen.
5.

Allgemeine Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Versicherungsverträge
a)

Entschädigungsforderungen aus Versicherungsfällen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind normale Insolvenzforderungen. Allerdings ist § 77a VAG zu beachten, wonach Versicherungsforderungen in Höhe des Anteils am Sicherungsvermögen Vorrang haben.
b)

Ansprüche aus Versicherungsfällen während der Monatsfrist sind zunächst Masseansprüche nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Aufgrund der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens angezeigten Masseunzulänglichkeit, werden diese aber derzeit nicht bedient. Ob diese Ansprüche auch Vorrang am Sicherungsvermögen haben, obliegt noch einer Abstimmung mit dem Pfleger.
c)

Prämienrückzahlungsansprüche aus Verträgen, die nach § 16 Abs. 1 VVG enden, stellen keine bevorrechtigten Forderungen nach § 77a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VAG dar.
6.

Zeitpunkt, ab dem Versicherungsverträge oder -geschäfte keine Rechtswirkung mehr entfalten

Die Versicherungsverträge enden gemäß § 16 Abs. 1 VVG mit Ablauf eines Monats seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, d.h. zum 01.08.2015 um 24:00 Uhr.
7.

Rechte und Pflichten der Versicherten in Bezug auf den betreffenden Vertrag bzw. das entsprechende Geschäft
a)

Bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages bleiben die vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten der Versicherungsnehmer bestehen; insbesondere auch die Prämienzahlungspflicht.
b)

Schadensfälle, die innerhalb des bestehenden Versicherungsvertrages auftreten, können weiterhin bei der BVAG gemeldet werden. Die Prüfung und ggf. Regulierung erfolgt nach den insolvenz- und versicherungsrechtlichen Maßgaben.

Der Insolvenzverwalter

TAGS:
Comments are closed.