C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft
Berlin
– WKN A13SXG, ISIN DE000A13SXG9 –

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2015 um 10:30 Uhr im C. Bechstein Centrum im stilwerk, Kantstr. 17, 5. Etage, 10623 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

Punkt 1 der Tagesordnung

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2014 für die C. Bechstein Pianofortefabrik AG, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, der Lagebericht des Vorstandes, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kantstr. 17, 10623 Berlin, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen eine Abschrift dieser Unterlagen.

Punkt 2 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.601.962,48 in voller Höhe in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Punkt 3 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Punkt 4 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Punkt 5 der Tagesordnung

Neuwahl Aufsichtsrat

Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates haben ihr Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 10. Juli 2015 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Herren zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
a)

Herrn Dieter Fischer, Stuttgart,

Klavierbaumeister, Betriebswirt
b)

Herrn Dipl.-Kfm. Helmut Senft, Frankfurt/Main,

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
c)

Herrn Karl-Heinz Geishecker, Berlin,

Unternehmensberater, Diplomwirtschaftler

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Punkt 6 der Tagesordnung

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Dr. Muth & Co. GMBH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Fulda,

zum Abschlussprüfer des Einzelabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Punkt 7 der Tagesordnung

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die zur Hauptversammlung am 18. Juli 2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ist auf den 31. Dezember 2015 befristet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a)

Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 803.000,00 beschränkt, das sind knapp 10 % des bestehenden Grundkapitals von EUR 8.037.633,00. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien.
b)

Der Erwerb der Aktien erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
c)

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Berliner Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen nicht um mehr als 10 % über- und unterschreiten.
d)

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr der Berliner Wertpapierbörse an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.
e)

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gemäß § 53a AktG im Interesse der Gesellschaft über die Börse zu veräußern.
f)

Der Vorstand wird insbesondere ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. In diesem Fall ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
g)

Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen eigenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann einmal oder mehrfach Gebrauch gemacht werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Einziehung zu ändern.
h)

Die vorgenannten Ermächtigungen können ganz oder in mehreren Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, alternativ oder kumulativ ausgenutzt werden.

Bericht des Vorstands zum Aktienrückkauf

Der C. Bechstein Pianofortefabrik AG soll mit der diesjährigen Hauptversammlung weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, eigene Aktien zu erwerben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung vor, der Gesellschaft weiterhin die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen, damit sie die mit einem solchen Erwerb verbundenen Vorteile im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre nutzen kann.

Mit der Ermächtigung, die auf einen Zeitraum von 18 Monaten beschränkt ist, soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, im Interesse der Gesellschaft eigene Aktien bis zur Höhe von insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.

Die Ermächtigung soll dem Vorstand ermöglichen, eigene Aktien zur Verfügung zu haben und diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen als Akquisitionswährung einsetzen zu können. Hierdurch hat die Gesellschaft den nötigen Handlungsspielraum, um bei sich bietenden Gelegenheiten zu Unternehmenszusammenschlüssen, zum Erwerb von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel reagieren zu können.

Der Vorstand wird bei der Feststellung der Bewertungsrelationen sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft berücksichtigt werden. Der Wert der als Gegenleistung für Akquisitionsmaßnahmen hingegebenen eigenen Aktien wird sich am Börsenkurs für die Aktien der Gesellschaft orientieren. Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist nicht vorgesehen, um insbesondere erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen des Börsenkurses in Frage zu stellen.

Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang trifft der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, so dass die Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden.

Der Vorstand wird in der nächsten Hauptversammlung über eine etwaige Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Bericht erstatten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik AG eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 3. Juli 2015, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich bei der C. Bechstein Pianofortefabrik AG unter der Anschrift:

C. Bechstein Pianofortefabrik AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0) 89/21027288
E-Mail: anmeldung@hce.de

in Textform anmelden. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.

Nach Eingang der Anmeldung bei der C. Bechstein Pianofortefabrik AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 4. Juli 2015, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 10. Juli 2015, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 3. Juli 2015, 24:00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 3. Juli 2015. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG sind einschließlich Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft
Kantstraße 17
im stilwerk
10623 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 226 055 916

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 26. Juni 2015, 24:00 Uhr, bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.bechstein.de öffentlich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Berlin, im Mai 2015

C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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