Caelifera Capital AG – Hauptversammlung 2018

Caelifera Capital AG

Kaiserslautern

WKN A0LEJY – ISIN DE0000A0LEJY8

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der CAELIFERA CAPITAL AG lädt hiermit die Aktionäre der Gesellschaft
zur ordentlichen Hauptversammlung ein,
die stattfindet am Mittwoch, den 28. November 2018, 11:00 Uhr,
im Restaurant ZUM WOK, 57655 Kaiserslautern, Fruchthallstr. 3-5

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2011 mit Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011.

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2012 mit Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2012.

TOP 3:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2013 mit Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 7:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 8:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 9:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Diese und weitere Informationen können im Internet unter

www.caelifera.de

eingesehen werden.

Kaiserslautern, im September 2018
CAELIFERA CAPITAL AG
Der Vorstand

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich 21. November 2018 angemeldet haben.

Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen. Die Aktien sind bis spätestens am fünften Werktag vor dem Versammlungstag, also bis einschließlich 21. November 2018, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung.

Die Aktien können auch bei der Gesellschaft, Fruchthallstr. 3, 67655 Kaiserslautern, oder bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugehen:

CALIFERA CAPITAL AG
Fruchthallstraße 3
67655 Kaiserslautern
Fax-Nr: 06305-5697

Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden die Eintrittskarten übermittelt.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. I, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind ausschließlich an oben genannte Adresse zu richten. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge werden anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

http://www.caelifera.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen des Vorstandes werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten – auch durch eine Vereinigung von Aktionären – ausgeübt werden. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre selbst rechtzeitig anmelden. Vollmachten und Weisungen können schriftlich und per Fax erteilt werden; Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können nach Maßgabe des § 135 AktG bevollmächtigt werden.

Unsere Gesellschaft möchte ihren Aktionären die Stimmrechtsvertretung erleichtern. Der Vorstand hat deshalb einen Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre bestellt, und zwar Frau Selina Volkmann, Hellmut-Hartert-Str. 6, 67655 Kaiserslautern. Von dieser Möglichkeit können alle Aktionäre Gebrauch machen, die weder selbst erscheinen noch Ihre depotführende Bank oder einen sonstigen Dritten mit der Ausübung ihres Stimmrechts beauftragen wollen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen sind die Vollmachten nicht wirksam.

Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, welche bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sowie der weiteren Unterlagen zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst früh bei der Depotbank eingehen.

Sie erhalten von der Gesellschaft Ihre Einladung direkt zugesandt. Bitte fordern Sie die Eintrittskarten mit dem Begleitschreiben direkt bei uns an.

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer an der Hauptversammlung ist die CAELIFERA CAPITAL AG verantwortlich. Wir verwenden die von Ihnen übermittelten persönlichen Daten nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung.

 

Kaiserslautern, im September 2018

CAELIFERA CAPITAL AG

Der Vorstand

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