CAMERA WORK AGBerlinISIN DE0006771504 – WKN 677 150Berichtigung
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„2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016„ |
muss, wie sich auch bereits aus dem zugleich unter Tagesordnungspunkt 2 bekanntgemachten, richtigen, Beschlussvorschlag ergibt, der als Punkt 2 der Tagesordnung bekanntgemachte Gegenstand richtigerweise wie folgt lauten:
„2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017„ |
Der unter Punkt 2 der Tagesordnung am 5. Juli 2018 bekanntgemachte Vorschlag zur Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 2 bleibt unverändert. Als Gegenstand und Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung sind somit bekanntgemacht:
„2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Der Jahresüberschuss der CAMERA WORK AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 7. Juni 2018 € 200.554,59. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 € 2.954.373,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 2.954.373,91 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:
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Berlin, im Juli 2018
Camera Work AG
Der Vorstand
Ute Hartjen