Camera Work AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Camera Work AG

Berlin

ISIN DE0006771504 – WKN 677 150

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

10. Dezember 2021 um 12:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Galerie Camera Work
in der Kantstraße 149, 10623 Berlin,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020

Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2020 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 30.06.2021 € 142.343,18. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 € 3.335.371,62.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von € 3.335.371,62 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:

I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 3.335.371,62
IV. Bilanzgewinn: € 3.335.371,62
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand, Frau Ute Hartjen, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (19. November 2021, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 3. Dezember 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Camera Work AG
– Hauptversammlung 2021 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei unserer Gesellschaft an.

Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 15. November 2021, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse

www.camerawork.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

Camera Work AG
– Hauptversammlung 2021 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Angaben zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (Berlin) u.a.

Jeder Teilnehmer der Hauptversammlung hat die zur Zeit der Durchführung der Hauptversammlung geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und die zu deren Erfüllung im Versammlungsraum geltenden Regeln, insbesondere Hygieneregeln, zu beachten.

Nach der bei Einberufung der Hauptversammlung geltenden Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin vom 05.10.2021 (SARS-CoV-2-InfSchVO), abrufbar unter

https:/​/​www.berlin.de/​corona/​massnahmen/​verordnung/​

erfordert dies Folgendes:

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind (§ 11 Abs. 8 Satz 1 SARS-CoV-2-InfSchVO). Die Pflicht, ein negatives Testergebnis vorlegen zu müssen, entfällt für geimpfte und genesene Personen (§ 8 SARS-CoV-2-InfSchVO).

Jede natürliche Person, die in der Hauptversammlung anwesend ist, hat spätestens beim Zutritt zum Versammlungsraum ihren Vor- und Familiennamen, ihre vollständige Anschrift und ihre Telefonnummer anzugeben (§ 11 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 4 SARS-CoV-2-InfSchVO). Wir bitten Sie, uns diese Angaben zur Erleichterung der Organisation möglichst bereits mit der Anmeldung zur Hauptversammlung zu übermitteln.

Nach der genannten Landesverordnung ist außer den genannten Angaben auch die Anwesenheitszeit zu erfassen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 SARS-CoV-2-InfSchVO).

Diese Anwesenheitsdokumentation wird, soweit sie über die Angaben im Teilnehmerverzeichnis hinausgeht, nur für die verordnungsrechtlich vorgeschriebene Dauer gespeichert (§ 4 Abs. 2 SARS-CoV-2-InfSchVO). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird sie vernichtet bzw. gelöscht.

Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (§ 8 Abs. 5 SARS-CoV-2-InfSchVO).

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir angesichts der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie auch in diesem Jahr kein Selbstbedienungsbuffet anbieten.

Informationen zum Datenschutz

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten können den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite

https:/​/​camerawork.de/​unternehmen/​

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter beauftragen, werden gebeten, diesen über die auf der Internetseite abrufbaren Datenschutzinformationen zu informieren.

Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.

 

Berlin, im Oktober 2021

Camera Work AG

Der Vorstand

Ute Hartjen

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