Camera Work AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Camera Work AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ISIN DE0006771504 – WKN 677 150
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
20. September 2022 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Galerie Camera Work
in der
Kantstrasse 149, 10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Camera Work AG mit dem Lagebericht für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Der Jahresüberschuss der Camera Work AG für das Geschäftsjahr 2021 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 23. Juni 2022 € 131.744,57. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 € 3.467.116,19.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 3.467.116,19 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:

I. Verteilung an die Aktionäre: € 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: € 0,00
III. Gewinnvortrag: € 3.467.116,19
IV. Bilanzgewinn: € 3.467.116,19
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand, Frau Ute Hartjen, für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Amtszeit aller bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung am 20. September 2022.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine neue Amtsperiode wiederzubestellen, also durch die Hauptversammlung folgende Vertreter der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Georg Klöcker, Kaufmann, Köln

Herr Klöcker hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

b)

Herrn Michael Dieckell, Kaufmann, Meilen, Schweiz

Herr Dieckell hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

c)

Herrn Clemens J. Vedder, Kaufmann, Zürich, Schweiz

Herr Vedder hat keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer für die Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (30. August 2022, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 13. September 2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Camera Work AG
– Hauptversammlung 2022 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder Email) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei unserer Gesellschaft an.

Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der Camera Work AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 5. September 2022, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

Camera Work AG
– Hauptversammlung 2022 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Angaben zur SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (Berlin) u.a:

Jeder Teilnehmer der Hauptversammlung hat die zur Zeit der Durchführung der Hauptversammlung geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und die zu deren Erfüllung im Versammlungsraum geltenden Regeln, insbesondere die zur Zeit der Durchführung der Hauptversammlung geltende SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin, zu beachten. Die bei Aufstellung dieser Tagesordnung geltende Vierte SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin (Stand: 23.06.2022) ist abrufbar unter

https:/​/​www.berlin.de/​corona/​massnahmen/​verordnung/​

Informationen zum Datenschutz:

Im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten können den Datenschutzinformationen auf unserer Internetseite

https:/​/​camerawork.de/​unternehmen/​

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter beauftragen, werden gebeten, diesen über die auf der Internetseite abrufbaren Datenschutzinformationen zu informieren.

Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.

 

Berlin, im Juli 2022

Camera Work AG

Der Vorstand

Ute Hartjen

 

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