Camera Work AG – Hauptversammlung 2018

Camera Work AG

Berlin

ISIN DE0006771504 – WKN 677 150

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

31. August 2018 um 12:00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Museums The Kennedys
im 2. Obergeschoss der Ehemaligen Jüdischen Mädchenschule Berlin
Auguststraße 11-13
10117 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERA WORK AG mit dem Lagebericht des Vorstands für die AG und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016

Der Jahresüberschuss der CAMERA WORK AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt gemäß aufgestelltem Jahresabschluss vom 7. Juni 2018 € 200.554,59. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags beträgt der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 € 2.954.373,91.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 2.954.373,91 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, also wie folgt zu verwenden:

I. Verteilung an die Aktionäre: 0,00
II. Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00
III. Gewinnvortrag: 2.954.373,91
IV. Bilanzgewinn: 2.954.373,91
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Steuerberatungsgesellschaft Hannes & Kollegen, Berlin, als Prüfer zur Erstellung der Plausibilitätsbeurteilung für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes ihres depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache übermittelt haben. Der Nachweis hat sich hierbei auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (10. August 2018, 0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft – ebenso wie die Anmeldung – spätestens am 24. August 2018, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (beispielsweise schriftlich oder per Telefax oder E-Mail) zu erteilen, wobei jedoch etwa geltende Besonderheiten im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 und 10 AktG) unberührt bleiben. Vollmachtsformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung; bitte fordern Sie diese unter der unten genannten Adresse bei der Abteilung Investor Relations unserer Gesellschaft an (Kontaktdaten siehe oben).

Wir geben bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 38.625 Aktien der CAMERA WORK AG ausgegeben sind, die 38.625 Stimmen in der Hauptversammlung gewähren.

Anträge gegen die Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat, die bis zum 16. August 2018, 24:00 Uhr, samt Begründung bei der Gesellschaft unter der unten genannten Adresse eingehen, werden, soweit sie rechtlich zulässig sind, unter der Internetadresse www.camerawork.de zugänglich gemacht. Entsprechendes gilt für etwaige Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, für die aber keine Pflicht zur Begründung besteht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben oder Anträge nach § 126 AktG stellen oder Wahlvorschläge nach § 127 AktG unterbreiten wollen, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

CAMERA WORK AG
– Hauptversammlung 2018 –
Kantstraße 149
D-10623 Berlin
Telefax: 030-31007780
E-Mail: contact@camerawork.de

Wir würden uns freuen, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen.

 

Berlin, im Juli 2018

CAMERA WORK AG

Der Vorstand

Ute Hartjen

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