Canify AG, Herrsching a.Ammersee – Bezugsangebot (75.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag)

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST. DIESES BEZUGSANGEBOT RICHTET SICH AUSSCHLIESSLICH AN DIE BESTEHENDEN AKTIONÄRE DER CANIFY AG.

Canify AG

Herrsching a. Ammersee

Bezugsangebot

 

Den Aktionären der Canify AG, Herrsching a. Ammersee (Amtsgericht München, HRB 278584) („Canify AG“ oder „Gesellschaft“), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot unterbreitet und bekannt gemacht:

Nach § 4 Abs. 6 der Satzung der Canify AG mit dem Sitz in Herrsching a. Ammersee, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 278584 („Gesellschaft“) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2027, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 75.000,00 (in Worten: Euro fünfundsiebzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2022“) (die „Ermächtigung“). Die Ermächtigung wurde am 21.11.2022 ist Handelsregister eingetragen.

Am 26. April 2023 hat der Vorstand der Canify AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 26. April 2023 beschlossen, das Grundkapital der Canify AG in Höhe von EUR 248.096,00 (in Worten: Euro zweihundertachtundvierzigtausendsechsundneunzig), eingeteilt in 248.096 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, auf das keine Einlagen ausstehen, unter Ausnutzung der Ermächtigung gegen Bareinlage um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2022 zu erhöhen („Neue Aktien“). Infolge der Ausgabe der Neuen Aktien sowie einer Kapitalerhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 4.133,00 durch Ausgabe von bereits gezeichneten 4.133 Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, wird das Grundkapital der Gesellschaft auf bis zu EUR 327.229,00 erhöht. In den vorgenannten Beschlüssen wurde zugleich der Bezugspreis auf EUR 119,23 festgelegt.

Bezugsangebot

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in Form eines unmittelbaren Bezugsrechts gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt 3,307:1, d.h. für 3,307 alte Aktien kann 1 Neue Aktie bezogen werden. In Bezug auf Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Der Bezugspreis beträgt EUR 119,23 je Neuer Aktie.

Die Neuen Aktien sind ab dem 01.01.2023 gewinnberechtigt.

Die Aktionäre können das Bezugsrecht unmittelbar gegenüber der Gesellschaft ausüben.

Es ist nur ein Bezug von einer ganzen Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und unterliegt den weiteren Einschränkungen, die unten im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ und „Verkaufsbeschränkungen“ beschrieben sind.

Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Stand des Aktienregisters am 25. April 2023, 00:00 Uhr. Eine Übertragung von Bezugsrechten ist nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

27. April 2023, 15:00 Uhr (MESZ), bis zum 12. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ),
(jeweils einschließlich) (die „Bezugsfrist“),

durch Einreichung der bei der Gesellschaft erhältlichen Dokumente und zwar eines oder mehrerer Zeichnungsscheine auszuüben. Die Dokumente sind vollständig auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Gesellschaft zusammen mit allen in dem Zeichnungsschein beschriebenen Anlagen spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist (Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in zweifacher Ausfertigung im Original zuzusenden.

Die Adresse der Gesellschaft lautet:

Canify AG
Gewerbestraße 11
82211 Herrsching a. Ammersee

Die Bezugsrechte verfallen und sind wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Es gibt keine weiteren Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.

Der Bezugspreis ist bis spätestens zum 12. Mai 2023, 24:00 Uhr wie folgt zu erbringen:

Einzahlung auf folgendes Konto – maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs

Bank: meine Volksbank Raiffeisenbank

Kontoinhaber: Canify AG

IBAN: DE63 7116 0000 0101 9703 64

BIC: GENODEF1VRR

Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung 2023, <Firma> /​ <Vorname> <Name>

Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen nicht vollständig ausgefüllt sind oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto der Gesellschaft eingegangen ist. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins sowie des Bezugspreises bei der Gesellschaft.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

Kein börslicher Bezugsrechtshandel, Verfall von Bezugsrechten

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt und ein Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären wird von der Gesellschaft nicht vermittelt.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien

Sofern nicht sämtliche Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden sollten, behält sich die Gesellschaft vor, die nicht bezogenen Neuen Aktien ausgewählten Investoren in Deutschland und anderen ausgewählten Ländern (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Australien) mindestens zum Bezugspreis zum Erwerb anzubieten und zuzuteilen („Privatplatzierung“). Die Privatplatzierung erfolgt außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Regulation S zum U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung.

Kein Wertpapierprospekt

Es besteht vorliegend keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts aus den folgenden Gründungen:

(i)

Soweit der Gesamtausgabebetrag pro Anleger mindestens EUR 100.000 beträgt, besteht entsprechend Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/​1129 keine Verpflichtung, einen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen;

(ii)

Soweit der Gesamtausgabebetrag pro Anleger weniger als EUR 100.000 beträgt, hat die Emittentin innerhalb der letzten 12 Monate Aktien zu einem Ausgabebetrag von EUR 119,23 pro Aktie sowie unter diesem Bezugsangebot weniger als 150 Anleger angesprochen bzw. spricht an, so dass entsprechend Art. 1 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) 2017/​1129 keine Verpflichtung besteht, einen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen.

Den Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere den Jahresabschluss der Gesellschaft, aufmerksam zu lesen. Den Aktionären wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Der Vorstand hat zudem beschlossen, die Aktien der Gesellschaft nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde zu verbriefen, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 10 Abs. 1 letzter Satz AktG.

Börsenhandel

Ein Börsenhandel ist derzeit nicht geplant.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Den Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts die Veröffentlichungen der Gesellschaft, insbesondere die Jahresfinanzberichte, und die Corporate News der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.canify.com

abrufbar sind, aufmerksam zu lesen. Den Aktionären und Anlegern wird darüber hinaus empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Bezugsangebots zu erhalten.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Herrsching a. Ammersee, im April 2023

Canify AG

Der Vorstand

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