CAPCom Aktiengesellschaft Darmstadt – HV 2018

CAPCom Aktiengesellschaft

Darmstadt

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 27. Februar 2018, um 18:30 Uhr im Gebäude des Technologie und Innovationszentrums (TIZ) in der Robert-Bosch-Str. 7, 64293 Darmstadt, Erdgeschoss, Konferenzraum I stattfindenden 17. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftslage und Vorlage des Jahresabschlusses der CAPCom AG

2.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss zum 30.06.2017 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 75.866,07 EUR aus. Da aber noch ein Bilanzverlust von 417.580,62 EUR besteht, erübrigt sich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 ist ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, jeweils 9:00–17:00 Uhr, einsehbar. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Der Jahresabschluss wird auch bei der Hauptversammlung am 27. Februar 2018 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Samstag, 24. Februar 2018, bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an

vorstand@capcom.de

angemeldet haben. Die Formulare zur Anmeldung befinden sich auf der CAPCom Webseite unter

http://www.capcom.de/unternehmen/hauptversammlung

Aktionäre, die beabsichtigen in der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese Fragen der Gesellschaft nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 24. Februar 2018 schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann dann die Antworten vorbereiten und Auskunft erteilen.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, das entsprechende Formular an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu senden, der die Vollmacht spätestens auf der Hauptversammlung im Original vorlegen wird.

 

Darmstadt, den 26. Januar 2018

CAPCom AG

Luc Neumann
Vorstand

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