CAPCom Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CAPCom Aktiengesellschaft

Darmstadt

Amtsgericht Darmstadt, HRB 8090

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 31. Januar 2022

Die Aktionäre der CAPCom Aktiengesellschaft in Darmstadt werden hiermit zu der am Montag, den 31. Januar 2022, um 19:00 Uhr im Gebäude des Technologie- und Innovationszentrums (TIZ) in der Robert-Bosch-Str. 7, 64293 Darmstadt, Erdgeschoss, Konferenzraum I, stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Für die diesjährige 21. Hauptversammlung der Gesellschaft gilt die 2G-Plus-Zugangsregel. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden Hinweise zur Hauptversammlung.

I. Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftslage und Vorlage des Jahresabschlusses der CAPCom AG

2.

Ergebnisverwendung

Da der Jahresabschluss zum 30.06.2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 34.203,78 EUR ausweist und aus dem Vorjahr ein Verlustvortrag von 354.476,79 EUR besteht, erübrigt sich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Verlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Nach § 102 Abs. 1 Aktiengesetz (Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder) können Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Daher ist die Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung wie folgt zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Hauptversammlung werden zur Wiederwahl vorgeschlagen:

a.)

Herr Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann, Lützelbach, Professor

b.)

Herr Herbert Kuhlmann, Darmstadt

c.)

Herr Prof. Dr. Georgios Sakas, Darmstadt, Geschäftsführer

II. Weitere Angaben und wichtige Hinweise zur Hauptversammlung:

1.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ist ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, jeweils 9:00 – 17:00 Uhr, einsehbar. Wir bitten um vorherige Anmeldung.

2.

Die Durchführung der Hauptversammlung erfolgt unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel. Dies bedeutet im Einzelnen:

a.

Zutritt zum Versammlungsraum ausschließlich für tagesaktuell negativ getestete Geimpfte und Genesene

b.

Teilnehmer mit (dritter) Auffrischungsimpfung benötigen keinen Test.

c.

Ungeimpfte, die mit ärztlichem Attest nachweisen, sich nicht impfen lassen zu können, erhalten Zugang, sofern ein negativer Testnachweis vorgelegt wird.

d.

Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) auch am zugewiesenen Sitzplatz

e.

Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln

Sollten sich die Coronavirus-Schutzverordnungen des Landes Hessens oder des Bundes zwischenzeitlich ändern, werden die Corona-Regeln für die Hauptversammlung überprüft und entsprechend angepasst. Aktionäre werden über etwaige Anpassungen informiert.

3.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Freitag, 28. Januar 2022, bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an

vorstand@capcom.de

angemeldet haben. Die Formulare zur Anmeldung befinden sich auf der CAPCom Webseite unter

https:/​/​www.capcom.de/​unternehmen/​hauptversammlung

Aktionäre, die beabsichtigen, in der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese Fragen der Gesellschaft nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 28. Januar 2022 schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann dann die Antworten vorbereiten und Auskunft erteilen.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlichen Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, das entsprechende Formular an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu senden, der die Vollmacht spätestens auf der Hauptversammlung im Original vorlegen wird.

 

Darmstadt, den 28. Dezember 2021

CAPCom AG

Luc Neumann
Vorstand

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