CAPCom Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

CAPCom Aktiengesellschaft

Darmstadt

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 04. Februar 2019, um 18:30 Uhr

im Gebäude des Technologie- und Innovationszentrums (TIZ) in der Robert-Bosch-Str. 7, 64293 Darmstadt, Erdgeschoß, Konferenzraum I stattfindenden 18. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftslage und Vorlage des Jahresabschlusses der CAPCom AG

2.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss zum 30.06.2018 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 65.841,54 EUR aus. Da aber noch ein Bilanzverlust von 351.739,08 EUR besteht, erübrigt sich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Bilanzverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 ist ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, jeweils 9:00 – 17:00 Uhr, einsehbar. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Der Jahresabschluss wird auch bei der Hauptversammlung am 4. Februar 2019 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Freitag, 01. Februar 2019, bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an

vorstand@capcom.de

angemeldet haben. Die Formulare zur Anmeldung befinden sich auf der CAPCom Webseite unter (http://www.capcom.de/unternehmen/hauptversammlung).

Aktionäre, die beabsichtigen in der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese Fragen der Gesellschaft nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 01. Februar 2019 schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann dann die Antworten vorbereiten und Auskunft erteilen.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, das entsprechende Formular an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu senden, der die Vollmacht spätestens auf der Hauptversammlung im Original vorlegen wird.

 

Darmstadt, den 02. Januar 2019

CAPCom AG

Luc Neumann
Vorstand

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