CAPCom Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

CAPCom Aktiengesellschaft
Darmstadt
Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 02. Februar 2015, um 18:30 Uhr in der Rundeturmstraße 12, 64283 Darmstadt, 3. Stock im Besprechungsraum stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1.

Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäftslage und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAPCom AG
2.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss zum 30.06.2014 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 220.490,88 EUR aus. Da aber noch ein Verlustvortrag von 876.241,41 EUR besteht, erübrigt sich ein Beschluss über die Ergebnisverwendung. Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
* * * * *

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014 ist ab dem 05.01.2015 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, jeweils 9:00–17:00 Uhr, einsehbar. Wir bitten um vorherige Anmeldung. Der Jahresabschluss wird auch bei der Hauptversammlung am 02. Februar 2015 zur Einsichtnahme ausgelegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens Freitag, 30. Januar 2015, bei der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an vorstand@capcom.de angemeldet haben. Die Formulare zur Anmeldung befinden sich auf der CAPCom Webseite unter (http://www.capcom.de/unternehmen/hauptversammlung)

Aktionäre, die beabsichtigen in der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese Fragen der Gesellschaft nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 30. Januar 2015 schriftlich mitzuteilen. Der Vorstand kann dann die Antworten vorbereiten und Auskunft erteilen.

Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, das entsprechende Formular an einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens zu senden, der die Vollmacht spätestens auf der Hauptversammlung im Original vorlegen wird.

Darmstadt, den 31. Dezember 2014

CAPCom AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.