CareerConcept AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CareerConcept AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 12.06.2020

Career Concept AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, 21. Juli 2020 um 09.00 Uhr

in den Räumen des
Notariats Krick & Birnstiel,
Amiraplatz 3/III, 80333 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

Diese Unterlagen liegen von der Einberufung in den Räumlichkeiten der CareerConcept AG, Schellingstr. 109a, 80798 München zur Einsicht der Aktionäre aus. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch während der Hauptversammlung ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2019 gebilligt.

Der Jahresabschluss wird damit vor der ordentlichen Hauptversammlung festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 65.821,51 wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet.

2.

Entlastung sämtlicher Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Bericht zum bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2020

5.

Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft aufzulösen.

6.

Abwicklung der Gesellschaft gem. § 265 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Abwicklung entsprechend § 265 AktG durch den einzigen Vorstand Dr. Uwe Machwirth durchzuführen. Er vertritt gemäß der abstrakten Vertretungsregelung (abstrakte Vertretungsregelung: Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, vertreten sie die Gesellschaft gemeinschaftlich).

7.

Verschiedenes

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung zur Hauptversammlung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft oder sonst in der Einladung bezeichneten Stellen unter der dort hierfür mitgeteilten Anschrift in Textform (§ 126 BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zugehen. Umschreibungen im Aktienregister finden ab dem sechsten Tage vor der Hauptversammlung bis zum Ende derselben nicht statt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft an nachfolgende Adresse, mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist), also spätestens bis zum Ablauf des 13.07.2020 zugehen:

CareerConcept AG
Schellingstraße 109a
80798 München
E-Mail: uwe.machwirth@career-concept.de

Anträge (einschließlich Gegenanträge) im Sinne des § 126 AktG sind ebenfalls ausschließlich an die vorstehende Adresse zu richten.

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden im Internet unter

www.career-concept.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

München, im Juni 2020

Der Vorstand

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