Carl Schlenk Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Carl Schlenk Aktiengesellschaft
Roth-Barnsdorf
– Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 –
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Montag, 18.05.2015, 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in
Roth-Barnsdorf, Barnsdorfer Hauptstraße 5, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2014

Auf der Grundlage des zum 31.12.2014 im Jahresabschluss der Carl Schlenk Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinns schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, diesen wie folgt zu verwenden:
(a)

Zahlung einer Dividende von € 30,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
= € 1.800.000,00
(b)

Einstellung in andere Gewinnrücklagen
= € 2.589.500,00
(c)

Vortrag auf neue Rechnung
= € 60,89

Die Dividende ist ab 19.05.2015 zahlbar.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Auslage von Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrates liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Carl Schlenk Aktiengesellschaft, Barnsdorfer Hauptstraße 5, 91154 Roth-Barnsdorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Die vorgenannten Unterlagen sind auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung der Carl Schlenk AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Bei Aktionären mit Inhaberaktien ist darüber hinaus Voraussetzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, dass der Aktionär der Gesellschaft seine Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts zusammen mit der Anmeldung nachweist. Bei Aktionären mit Namensaktien ergibt sich die Berechtigung des Aktionärs aus einem Abgleich seiner Anmeldung mit dem Aktienregister der Gesellschaft.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis, ein von der Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes, sind der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse zu übermitteln:

Carl Schlenk AG
Manuela Cepeda
Barnsdorfer Hauptstraße 5
91154 Roth-Barnsdorf
per Fax: +49 (0) 9171-808 201 oder
per E-Mail: Manuela.Cepeda@schlenk.de

Die Anmeldung und bei Inhaberaktien zusätzlich der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Montag, den 11.05.2015 zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich bei Inhaberaktien auf den 27.04.2015, 0:00 Uhr beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung zugehen. Werden Inhaberaktien nicht in Depots gehalten, so kann der Nachweis auch von der Gesellschaft gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Solche nicht vom depotführenden Institut ausgestellten Nachweise sind ebenfalls spätestens bis zum 11.05.2015 bei der Gesellschaft einzureichen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax, per Computer-Fax oder in anderer vergleichbarer Form erteilt werden. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir zu richten an: Carl Schlenk AG, Manuela Cepeda, Barnsdorfer Hauptstraße 5, 91154 Roth-Barnsdorf. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt bzw. zugänglich gemacht.

Roth-Barnsdorf, im April 2015

Der Vorstand

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