Carl Zeiss Meditec AG – Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Carl Zeiss Meditec AG
Jena
-ISIN DE0005313704-
Mitteilung über die Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und zur Einziehung eigener Aktien gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG hat am 18. März 2015 beschlossen, die Gesellschaft bis zum 17. März 2020 zu ermächtigen, Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Beschlussvorschlags der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 8.130.000,00 beschränkt, das sind weniger als 10 % des bestehenden Grundkapitals. Bei der Verwendung der Aktien gemäß dem Ermächtigungsbeschluss ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 6 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 4. Februar 2015 veröffentlicht worden ist.

Jena, im März 2015

Carl Zeiss Meditec AG

Der Vorstand

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