Carpevigo Holding AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CARPEVIGO Holding AG

Holzkirchen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Dienstag, den 18. Januar 2022, um 8.15 Uhr in den Tagungsräumen des Oberbräusaals, Marktplatz 18A, 83607 Holzkirchen, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 vortragen.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

2.

Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 vortragen.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

5.

Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

6.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

– ENDE DER TAGESORDNUNG –

TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 11.01.2022 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich unter der nachstehenden Adresse zu erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen
Fax: +49 (0) 8024 608383 90
E-Mail: invest@carpevigo.de

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 28.12.2021 (0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen (§ 123 Abs. 4 AktG).

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.

Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHT/​BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen
Fax: +49 (0) 8024 608383 90
E-Mail: invest@carpevigo.de

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

Aufgrund der derzeitigen Lage in der Corona-Pandemie empfehlen wir insbesondere mit Blick auf die Einschränkung von persönlichen Kontakten, von der Möglichkeit des weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters Gebrauch zu machen und von einem persönlichen Erscheinen in der Hauptversammlung abzusehen.

Hinsichtlich der am Veranstaltungsort geltenden Corona-Schutzregeln verweisen wir auf das zum Zeitpunkt der Hauptversammlung insoweit staatlicher- und behördlicherseits erlassene Regelstatut.

VERÖFFENTLICHUNG

Alle zur Hauptversammlung notwendigen Informationen sind unter der Adresse:

www.carpevigo.de

zugänglich.

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen, zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt.

 

Holzkirchen, im Dezember 2021

Carpevigo Holding AG

Der Vorstand

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