Carpevigo Holding AG – Hauptversammlung 2017

CARPEVIGO Holding AG

Holzkirchen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 20.09.2017, um 9:00 Uhr in den Tagungsräumen des Hotels Holiday Inn in der Inselkammerstraße 7–9, 82008 Unterhaching ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Vorstand wird den Jahresabschluss im Rahmen des Tagesordnungspunktes erläutern und zur Lage und Entwicklung des Unternehmens Stellung nehmen. Der Aufsichtsrat wird seinen Bericht über seine Tätigkeit im Berichtsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 vortragen.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

2.

Entlastung des Vorstands für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Gem. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der gegenwärtigen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

Herrn Oliver Amstad, selbständiger Finanzberater, Grundstrasse 1, CH–8126 Zollikon

Herrn Harald Lenz, Fondsgeschäftsführer, Erlenweg 4, 85551 Kirchheim

Herrn Randolf Räthke, selbständiger Finanzberater, Breslauer Str. 1, 82140 Olching

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet.

– ENDE DER TAGESORDNUNG –

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 13.09.2017 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat schriftlich unter der nachstehenden Adresse zu erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen
Fax: +49 (0) 8024 608383 90
E-Mail: info@carpevigo.de

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 30.08.2017 (0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen (§ 123 Abs. 4 AktG).

Eine ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt, ist für das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag entscheidend. Veränderungen des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag haben auf das Teilnahmerecht und den Umfang des Stimmrechts keine Auswirkungen.

Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen oder Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind in dieser Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Wir weisen darauf hin, dass Aktionäre, die nicht rechtzeitig angemeldet sind, nicht stimmberechtigt sind, sondern nur als Gäste an der Hauptversammlung teilnehmen können.

STIMMRECHT/BEVOLLMÄCHTIGUNG

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen (§ 126b BGB). Die Erklärung gegenüber der Gesellschaft kann per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

Carpevigo Holding AG
Marktplatz 20
83607 Holzkirchen
Fax: +49 (0) 8024 608383 90
E-Mail: info@carpevigo.de

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten.

VERÖFFENTLICHUNG

Alle zur Hauptversammlung notwendigen Informationen sind unter der Adresse:

http://www.carpevigo.de/de/hauptversammlung/menue-id-188.html

zugänglich.

Alle der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen zur Einsicht ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

 

Holzkirchen, im August 2017

Carpevigo Holding AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.