Carsb2b Group AGKriftelEinladung zur außerordentlichen HauptversammlungWir laden Sie als unseren Aktionär zu der am
stattfindenden
ein.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Nach § 18 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt (record date 19.02.2016) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft, spätestens bis zum Ablauf des siebenten Tages vor der Hauptversammlung, 04. März 2016, 24:00 Uhr, zugehen:
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang bei der Gesellschaft. BEVOLLMÄCHTIGUNG Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann in schriftlicher Form, durch (Computer-)Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE Etwaige Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Anträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 26.02.2016, 24:00 Uhr der Gesellschaft zugehen.
Frankfurt, Januar 2016 Stefan Ruppert (Vorstand)
Carsb2b Group AG |
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Carsb2b Group AG – außerordentliche Hauptversammlung
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