Cash.Medien AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Cash.Medien AG

Hamburg

Wertpapierkenn-Nr. 525190 /​ ISIN DE 0005251904

Amtsgericht Hamburg, HRB 72407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Dienstag, 5. Juli 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Die
Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Friedensallee 25, 22765
Hamburg.

Tagesordnung:

 
(1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Cash.Medien AG zum 31. Dezember
2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten
Lageberichts für die Cash.Medien AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Cash.Medien
AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt und den Jahresabschluss
damit nach § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung bedarf es daher nicht.

Sämtliche vorstehende Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. Sie
liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Friedensallee
25, 22765 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich kostenlos
erteilt und zugesandt.

(2)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

(3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats

a)

Klaus Reidegeld

b)

Josef Depenbrock

c)

Felix Hannemann

Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

(4)

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Rostock, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien AG für
das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

(5)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr
2021

Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats
zu entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für das
volle Geschäftsjahr 2021 in Höhe von Euro 7.500,00 pro Mitglied, zzgl. ggf. anfallender
gesetzlicher Umsatzsteuer, zu beschließen, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrats
die doppelte Vergütung erhält.

I. Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die COVID-19-Pandemie hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und Wirtschaftsleben
in Deutschland und weltweit. Vor dem Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber
im März 2020 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
erlassen und seine Geltung zuletzt im September 2021 bis zum 31. August 2022 verlängert
(nachfolgend in der aktuellen Fassung „COVID-19-Gesetz“). Das Gesetz gestattet gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz u.a. Aktiengesellschaften
wie der Cash.Medien AG die Durchführung einer Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung.

Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre an der Abhaltung einer ordentlichen
Hauptversammlung mit physischer Präsenz sowie unter Abwägung der Risiken, der intern
getroffenen Maßnahmen bei der Cash.Medien AG zum Schutz vor den Auswirkungen der Pandemie
sowie der offenen perspektivischen Entwicklung hat der Vorstand der Cash. Medien AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 COVID-19-Gesetz beschlossen, zum Schutz
der Aktionäre, deren Vertreter sowie der Organe und Mitarbeiter der Cash.Medien AG
die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft nochmals ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.

Hinweis:

Internetseite der Gesellschaft bzw. passwortgeschützter Internetservice der Gesellschaft
bezieht sich im nachfolgenden Text immer auf folgende Adresse:

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am Dienstag, 5.
Juli 2022, ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton im Internet im passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
nach Maßgabe der im Abschnitt IV. beschriebenen Bestimmungen. Die Liveübertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG.

Über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft können die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre (bzw. ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren u. a. die ihnen eingeräumten Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zum Sonntag, 3. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft einzureichen. Eine anderweitige
Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt und während der virtuellen
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Nach dem COVID-19-Gesetz entscheidet
der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.

II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden. Als
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend;
der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung
(Record Date/​Nachweisstichtag), d. h. auf

Dienstag, den 14. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ),

beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform bei nachfolgend
genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis

Dienstag, 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen:

 

Cash.Medien AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
D-73033 Göppingen
Telefax: +49-7161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes bis spätestens 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären
die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der
virtuellen Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft
form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis des bisherigen Aktionärs
zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

III. Details zum Internetservice

Ab 14. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), steht der über die Internetseite der Gesellschaft
erreichbare passwortgeschützte Internetservice der Gesellschaft zur Verfügung. Über
diesen passwortgeschützten Internetservice können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Briefwahl
ausüben, elektronisch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
einlegen, wie jeweils nachfolgend in den Abschnitten IV., VI., VII. näher beschrieben.
Die für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft erforderlichen
individualisierten Zugangsdaten werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung
und eines ordnungsgemäßen Anteilsbesitznachweises zugesandt.

IV. Verfahren für die Stimmabgabe

Bevollmächtigung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch eine Aktionärsvereinigung oder einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut),
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung unter Nachweis
des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann postalisch, per Telefax
oder per E-Mail bis zum Montag, 4. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ), an folgende Anschrift,
Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen:

 

Cash.Medien AG
c/​o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Darüber hinaus können über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung Vollmachtserteilungen übermittelt, geändert oder
widerrufen werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht darüber
hinaus auch auf der Internetseite der Gesellschaft bei den Angaben zur ordentlichen
Hauptversammlung 2022 zum Download zur Verfügung.

Die genannten Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder sonstigen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen
richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen
Regelungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Intermediär, die betreffende
Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder Institutionen,
um Näheres zu erfahren.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege elektronischer Briefwahl oder durch (Unter-) Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße
Anmeldung und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im Abschnitt
II. beschrieben, erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend in diesem Abschnitt IV. genannte Anschrift,
Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse bis zum 4. Juli 2022, 18:00 Uhr (MESZ), oder über
den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt,
geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt. Ein entsprechendes Formular
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft bei den Angaben zur ordentlichen
Hauptversammlung 2022 zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt,
soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der
Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
von Aktionären vorliegt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit
oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege elektronischer Briefwahl ausüben.
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte
bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen.

Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation unter
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft abgegeben werden.
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann bis zur Schließung der Abstimmungen
in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Die Abgabe von Stimmen im Wege elektronischer Briefwahl ist auf die Abstimmung über
die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Aktionären sowie etwaige
vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

V. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
5. Juli 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton auf der Internetseite der Gesellschaft
im passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft verfolgen. Nach Zugang der
ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes,
jeweils wie vorstehend unter Abschnitt II. beschrieben, werden den Aktionären die
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft
übersandt.

VI. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den passwortgeschützten
Internetservice der Gesellschaft von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 5.
Juli 2022, 10:00 Uhr (MESZ) an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß
§ 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung zu erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegen.

VII. Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter
elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 10. Juni 2022, 24:00 Uhr
(MESZ), zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen postalisch an:

 

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg

oder per Telefax an: +049 (0)40 /​ 51 444-120

Ein Ergänzungsverlangen kann auch per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers
mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse

hv2022@cash-medienag.de

verschickt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge
an die Gesellschaft übersenden.

Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 20. Juni 2022,
24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für
eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, unverzüglich nach
ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​ oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten
an:

 

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg
Deutschland

oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120
oder per E-Mail: hv2022@cash-medienag.de

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte
oder verspätet eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft
nicht im Internet veröffentlicht. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte und zulässige
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung
bekannt gemacht wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als
seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Für die diesjährige (virtuelle) Hauptversammlung richtet sich das Fragerecht der Aktionäre
nach den Vorschriften des COVID-19-Gesetzes. Den Aktionären wird daher nach Maßgabe
von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes ein Fragerecht im
Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Demgemäß hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats entschieden, dass ein Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen
Hauptversammlung selbst nicht besteht. Vielmehr sind die Fragen bis spätestens Sonntag,
3. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über den passwortgeschützten Internetservice einzureichen.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre,
die den Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß erbracht haben. Der Vorstand entscheidet
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet.

VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
entsprechend 2.531.042 Stimmrechte.

IX. Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft/​Unterlagen

Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz
i. V. m. § 131 Abs. 1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz sind ab Einberufung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse
werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 zugänglich sein.

X. Hinweise zum Datenschutz

Die Cash.Medien AG verarbeitet als »Verantwortlicher« im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene
Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte
und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten sowie Logfiles (z.B. IP-Adresse,
Browserdaten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen
Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit
die Cash.Medien AG diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern
erhält, übermittelt deren Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die
Cash.Medien AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger
Aktionärsvertreter ist für die Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1
Buchstabe c DS-GVO i. V. m. §§ 123, 129, 135 AktG. Neben der Verarbeitung auf Basis
gesetzlicher Vorschriften verarbeitet die Cash.Medien AG personenbezogene Daten auch
zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Die Cash.Medien
AG hat ein berechtigtes Interesse daran, den geordneten Ablauf der Hauptversammlung
sicherzustellen. Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i. V. m. den Vorgaben in
der Einberufung der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung per E-Mail vor der Hauptversammlung
Fragen einreichen oder in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären, verarbeitet die Cash.Medien AG zu deren Bearbeitung daher den Namen des
Aktionärs und die Aktionärsnummer sowie die E-Mail-Adresse.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Cash.Medien AG verschiedene
Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die
zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater
verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Cash.Medien AG. Im Übrigen
werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären
und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (vgl. § 129 Abs. 4 AktG).
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen,
deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter
das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung
oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung
zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen
und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen
Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und
etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten
der Cash.Medien AG geltend machen:

 

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Friedensallee 25
22765 Hamburg

oder per E-Mail: hv2022@cash-medienag.de

Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen
Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in
dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen
Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten gegen die DS-GVO verstößt.

Eine solche Aufsichtsbehörde ist etwa:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs,
Ludwig-Erhard-Str. 22, 7. OG, 20459 Hamburg.

Sie finden unsere detaillierten Datenschutzhinweise auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​datenschutz

 

Hamburg, im Mai 2022

Cash.Medien AG

Der Vorstand

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