Cash.Medien AG – Ordentliche Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

Cash.Medien AG

Hamburg

Wertpapierkenn-Nr. 525190 /​ ISIN DE 0005251904

Amtsgericht Hamburg, HRB 72407

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Cash.Medien AG ein, die am Dienstag, 27. Juni 2023, um 10.00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Kleine Seilerstraße 1, 20359 Hamburg, stattfinden wird.

Tagesordnung:

(1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für die Cash.Medien AG für das Geschäftsjahr 2022; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts der Cash.Medien AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2022; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Diese Unterlagen können im Internet unter

www.cash-medienag.de

als Bestandteil des Geschäftsberichts und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Kleine Seilerstraße 1, 20359 Hamburg, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

(2)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

(3)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung beschließen zu lassen.

(4)

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FinPro Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rostock, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der Cash.Medien AG für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

(5)

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022

Nach § 13 der Satzung hat die Hauptversammlung über die Vergütung des Aufsichtsrats zu entscheiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Zahlung einer Pauschalvergütung für die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 7.500,00 pro Mitglied gegebenenfalls zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu beschließen; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die doppelte Vergütung.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Cash.Medien AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis

Dienstag, 20. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen:

Cash.Medien AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7
D-73033 Göppingen
Telefax: +49-7161-969317
E-Mail: bgross@martinbank.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record Date/​Nachweisstichtag), d. h. auf

Dienstag, 06. Juni 2023, 0:00 Uhr (MESZ),

beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung enthalten. Die Vollmacht- und Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft auch unter der unten angegebenen Postanschrift angefordert oder unter

www.cash-medienag.de

heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien an der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. Intermediäre im Sinne von § 67 a Abs. 4 AktG (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl ausüben lassen.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform.

Aktionäre können für die Vollmachterteilung das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Montag, 26. Juni 2023, 15:00 Uhr (MESZ), per E-Mail an die Gesellschaft (hv2023@cash-medienag.de) übermitteln.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis nach dem Gesetz nicht. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachterteilung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.

Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der Cash.Medien AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich unter Verwendung des hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandten Formulars oder eines von der Gesellschaft vorher übersandten bzw. unter

www.cash-medienag.de

heruntergeladenen und ausgedruckten Formulars erteilt werden.

Zur schriftlichen Bevollmächtigung ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung erforderlich. Schriftlich erteilte Vollmachten und Weisungen sind möglichst bis zum Freitag, 23. Juni 2023, 15:00 Uhr (MESZ), an die unten angegebene Adresse der Gesellschaft zu übersenden, um bei der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Kleine Seilerstraße 1
20359 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120
oder per E-Mail: hv2023@cash-medienag.de

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am 2. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen postalisch an:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Kleine Seilerstraße 1
20359 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120

Ein Ergänzungsverlangen kann auch per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des Antragstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse

hv2023@cash-medienag.de

verschickt werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser 90 Tage bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die bis spätestens 12. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind, werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt sind, unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.cash-medienag.de/​investor-relations/​hauptversammlung

bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 zugänglich gemacht.

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Kleine Seilerstraße 1
20359 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120
oder per E-Mail: hv2023@cash-medienag.de

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung noch einmal mündlich gestellt werden.

Unberührt bleibt das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers zu stellen, auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere, soweit die Auskunft über die Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben (7) Tage vor Beginn der und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

Der Versammlungsleiter ist zu verschiedenen Leitungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Hauptversammlung berechtigt. Hierzu gehört die zeitlich angemessene Beschränkung des Rede- und Fragerechts.

Unterlagen für die Aktionäre

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Friedensallee 25, 22765 Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, der zusammengefasste Lagebericht für die Cash.Medien AG und den Konzern nebst Bericht des Aufsichtsrats.
Der Inhalt der Einberufung; die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung.

Vorstehende Unterlagen sind ferner im Internet unter

www.cash-medienag.de

zugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Veröffentlichung im Internet

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.cash-medienag.de

zur Verfügung.

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Cash.Medien AG
Herrn Jörn Meggers
Kleine Seilerstraße 1
20359 Hamburg
oder per Telefax: +049 (0)40 /​ 51 444-120
oder per E-Mail: hv2023@cash-medienag.de

Hamburg, im Mai 2023

Cash. Medien AG

Der Vorstand

 

 

Information zum Datenschutz für unsere Aktionäre

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Hauptversammlung verarbeitet die Cash.Medien AG auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze von jeder Person, die sich zur Hauptversammlung anmeldet, personenbezogene Daten: Nummer der Eintrittskarte, Anrede, Titel, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, ggf. E- Mail-Adresse und Vertretung, Anzahl der Aktien, Besitzart. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 (1) c) Datenschutzgrundverordnung, laut dem eine Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt. Die Verarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortliche Stelle dafür ist die Cash.Medien AG.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften am Tag der Hauptversammlung während der Veranstaltung eine Liste aller erschienenen Personen zur Einsichtnahme ausliegen muss. Die darin aufgeführten Daten sind: Nummer der Eintrittskarte, Anrede, Name, Vorname, Ort, ggf. Vertretung, Aktienbesitz, Besitzart.

Von der Cash.Medien AG im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragte Dienstleister erhalten lediglich solche personenbezogenen Daten, welche für die Leistungserbringung erforderlich sind und verarbeiten Daten ausschließlich gemäß Weisung der Cash.Medien AG. Eine Verwendung der Daten über den Zweck der Abwicklung der Hauptversammlung hinaus oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zehn Jahre verwahrt und dann vernichtet.

Sie als Aktionärin oder Aktionär dürfen von der Cash.Medien AG jederzeit Auskunft über Ihre Daten verlangen. Sie haben Anspruch auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, können der Verarbeitung widersprechen und haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit bzw. Datenübertragung, sofern dem nicht jeweils gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir weisen allerdings abermals darauf hin, dass eine Verarbeitung für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich ist. Sofern Sie also einer Verarbeitung widersprechen oder Löschung verlangen, können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Ihre Rechte können Sie unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:

Cash.Medien AG
Kleine Seilerstraße 1
20359 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 – 5 14 44-0
Telefax +49 (0) 40 – 5 14 44-120
E-Mail: datenschutz@cash-medienag.de

Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Eine solche Aufsichtsbehörde ist etwa:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Thomas Fuchs
Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG
20459 Hamburg

Sie finden unsere detaillierten Datenschutzhinweise auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.cash-medienag.de/​datenschutz

 

Hamburg, im Mai 2023

Cash.Medien AG

Der Vorstand

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