Castellan AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Kreuztal

An die Aktionäre der
Castellan AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HRB 9414; Geschäftsanschrift: Landstraße 20, 57223 Kreuztal) am

Dienstag, den 20. Dezember 2022 um 10.00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft
(Landstraße 20, 57223 Kreuztal, Deutschland)

Tagesordnung:

1.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Landstraße 20, 57223 Kreuztal, zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2020

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 115.928,30 EUR ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans-Georg Castellan für seine Amtszeit als Vorstand im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 amtiert haben, für ihre Amtszeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter ihrer oben genannten Anschrift mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Anmeldung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet werden. Die Anmeldung ist in Textform (§ 126b BGB) an die Gesellschaft unter der obigen Adresse oder der E-Mail-Adresse

aktionaer@castellan-ag.com

zu richten.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann. In diesem Fall ist neben der Anmeldung auch die Übersendung einer Vollmacht erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Eine Bevollmächtigung per E-Mail mit eingescannter Unterschrift an die vorgenannte E-Mail-Adresse ist ebenfalls zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans-Georg Castellan
(Vorstand)

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