Castellan AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

von Red. LG

Artikel

Kreuztal

An die Aktionäre der
Castellan AG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HRB 9414; Geschäftsanschrift: Landstraße 20, 57223 Kreuztal) am

Dienstag, den 12. Januar 2021
um 10.00 Uhr
in die Geschäftsräume der Gesellschaft
(Landstraße 20, 57223 Kreuztal, Deutschland)

Tagesordnung:

1.

Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2019 gebilligt; die beiden Jahresabschlüsse sind damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Landstraße 20, 57223 Kreuztal zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

2.

Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 53.587,92 EUR ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

3.

Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2019

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 65.376,29 EUR ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

4.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hans-Georg Castellan für seine Amtszeit als Vorstand im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 und vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 bzw. im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019 amtiert haben, für ihre Amtszeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter Ihrer oben genannten Anschrift mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Anmeldung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet werden. Die Anmeldung ist in Textform (§ 126b BGB) an die Gesellschaft unter der obigen Adresse, Telefax-Nr. +49-2732-55307-22 oder die E-Mail-Adresse aktionaer@castellan-ag.com zu richten.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann. In diesem Fall ist neben der Anmeldung auch die Übersendung einer Vollmacht erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Eine Bevollmächtigung per Telefax ist ebenfalls zulässig. Bitte verwenden Sie dazu folgende Telefaxnummer: +49 (0) 2732 55307-22.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans-Georg Castellan
(Vorstand)

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