Castellan AG – Hauptversammlung 2017

Kreuztal

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HRB 9414; Geschäftsanschrift: Landstraße 20, 57223 Kreuztal) am

Freitag, den 10.02.2017
um 10:00 Uhr
in die Geschäftsräume der Gesellschaft
(Landstraße 20, 57223 Kreuztal, Deutschland)

Tagesordnung:

1. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und zum 31.12.2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2015 gebilligt; die beiden Jahresabschlüsse sind damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Landstraße 20, 57223 Kreuztal zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

 

2. Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2014.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.230,10 EUR ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

 

3. Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2015.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 28.517,49 EUR ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

 

4. Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Ronald Meijer für seine Amtszeit als Vorstand im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 Entlastung zu erteilen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Holger Friedrich für seine Amtszeit als Vorstand im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 keine Entlastung zu erteilen.

 

5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den jeweiligen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 bzw. im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 amtiert haben, für ihre Amtszeit in diesem Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

6. Freiwillige Abschlussprüfung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten – soweit noch nicht erfolgt und bis auf weiteres – auf eine freiwillige externe Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu verzichten. Bei gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung wird ein Abschlussprüfer durch gesonderten Beschluss der Hauptversammlung gewählt werden.

Wir weisen darauf hin, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter ihrer oben genannten Anschrift mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Anmeldung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet werden. Die Anmeldung ist in Textform (§ 126b BGB) an die Gesellschaft unter der obigen Adresse, Telefax-Nr. +49-2732-55307-22 oder die E-Mail-Adresse aktionär@castellan-ag.com zu richten.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann. In diesem Fall ist neben der Anmeldung auch die Übersendung einer Vollmacht erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Eine Bevollmächtigung per Telefax ist ebenfalls zulässig. Bitte verwenden Sie dazu folgende Telefaxnummer: +49 (0) 2732 55307-22

Mit freundlichen Grüßen

 

Ronald Meijer

(Vorstand)

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