Castellan AG Kreuztal – Hauptversammlung

Castellan AG
Kreuztal

An die Aktionäre der
Castellan AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Castellan AG mit Sitz in Kreuztal (Amtsgericht Siegen, HRB 9414; Geschäftsanschrift: Landstraße 20, 57223 Kreuztal) am
Montag, den 01.09.2014,
um 16:00 Uhr
in die Geschäftsräume der Gesellschaft
(Landstraße 20, 57223 Kreuztal, Deutschland)

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2013.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Diese Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Landstraße 20, 57223 Kreuztal zur Einsicht durch die Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.

2. Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2013.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2013 einen Bilanzverlust in Höhe von 54.601,74 € ausgewiesen. Dieser geht in neuer Rechnung als Verlustvortrag über. Eine gesonderte Beschlussfassung der Hauptversammlung ist hierzu nicht erforderlich.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem seinerzeitigen Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 keine Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

Wir weisen darauf hin, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt sind, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter ihrer oben genannten Anschrift mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Anmeldung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitgerechnet werden.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann. In diesem Fall ist neben der Anmeldung auch die Übersendung einer Vollmacht erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform. Eine Bevollmächtigung per Telefax ist ebenfalls zulässig. Bitte verwenden Sie dazu folgende Telefaxnummer: +49 (0) 2732 55307-22

Mit freundlichen Grüßen

 

Ronald Meijer, Vorstand

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