Rheinmetall Automotive AG: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Rheinmetall Automotive AG Neckarsulm Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Auffassung des Vorstands nach Maßgabe von § 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 95 AktG nur aus drei Mitgliedern der Aktionäre […]