CB sysgastro AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CB sysgastro AG
Saarbrücken
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 29.07.2020

CB sysgastro AG

Saarbrücken

Einladung an alle Aktionäre
zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

am Donnerstag, den 20. August 2020 um 10.00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der CB sysgastro AG mit dem Sitz in Saarbrücken

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 („Covid-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Surix GmbH, St. Johanner Straße 41-43, 66111 Saarbrücken, 4. Etage, abgehalten. Der vorgenannte Ort ist zugleich der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes. Die Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten werden die virtuelle Hauptversammlung live im Internet auf einer passwortgeschützten Plattform verfolgen können.

Tagesordnung:

Die ordentliche Hauptversammlung wird mit folgender Tagesordnung einberufen:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CB sysgastro AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 und 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 zu vertagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 zu vertagen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 zu vertagen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 zu vertagen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Das AG Saarbrücken bestellte mit Beschluss vom 29. Mai 2019 die Herren Peter Eck, Ludger Schmitz und Frau Anna-Lina Spütz zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft, da die Amtszeit der im Rahmen der Gründung der CB sysgastro AG bestellten Aufsichtsratsmitglieder abgelaufen war. Die gerichtliche Bestellung ist beschränkt bis zur nachfolgenden gesetzmäßigen Wahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Auf dieser ordentlichen Hauptversammlung sollen neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 5 Abs. 1 der Satzung der CB sysgastro AG aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die angegebene Dauer zu wählen:

a.

Herrn Peter Eck, Kaufmann, wohnhaft in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

b.

Herrn James Vallotton, Kaufmann, wohnhaft in Zürich (Schweiz)

c.

Herrn Dr. Wolfgang Bender, Zahnarzt, wohnhaft in Düsseldorf

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

7.

Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG

Der Aktionär Christian Bender hat in der Vergangenheit bezüglich einer vorangegangenen Hauptversammlung gefordert, dass die Hauptversammlung über die Bestellung eines Sonderprüfers und die Durchführung einer Sonderprüfung Beschluss fassen soll. Um dieser Forderung aus dem Aktionariat entgegen zu kommen, nimmt der Vorstand dieses Anliegen mit auf die Tagesordnung. Es wurde ergänzt um Vorgänge in der Amtszeit des Aktionärs und ehemaligen Vorstands Christian Bender.

Der Aufsichtsrat macht folgenden Vorschlag zur Beschlussfassung:

Die Hauptversammlung möge beschließen, Herrn Wim Kolkman, Twentepoort Oost 55a, NL 7600 AB Almelo, zum Sonderprüfer gemäß § 142 Abs. 1 AktG zu bestellen, um im Rahmen der Sonderprüfung folgende Fragen umfassend zu prüfen:

(i)

Wie wurde der Kauf eines Fahrzeugs Typ Porsche 911 GT3 durch die CB sysgastro AG mit Kaufvertrag vom 7.12.2017 zum Preis von 147.213,65 EUR netto finanziert? Welche Nebenabreden zu diesem Kaufvertrag existieren mit dem Vater des damaligen Vorstands Christian Bender, Herrn Dr. Wolfgang Bender?

(ii)

Welche Rechtsgeschäfte hat Herr Christian Bender als Vorstand der CB sysgastro AG im Namen der Gesellschaft seit dem 1. Januar 2017 bis zu seiner Abberufung am 7. Juni 2019 zu Gunsten seiner Lebensgefährtin getätigt? Wurde insbesondere ein Fahrzeug des Typs Mini mit dem amtlichen Kennzeichen SB-XX 104 von Herrn Christian Bender auf die CB sysgastro AG zugelassen, tatsächlich aber von seiner Lebensgefährtin genutzt und auf Kosten der CB sysgastro AG unterhalten?

(iii)

Hat Herr Christian Bender bis zum 7. Juni 2019 private Anschaffungen zu seinen Gunsten namens und auf Kosten der CB sysgastro AG getätigt? Welche Versicherungsverträge wurden von Herrn Christian Bender zu seinen oder zu Gunsten ihm Nahestehender namens und auf Kosten der CB sysgastro AG abgeschlossen? Hat Herr Christian Bender in den Jahren 2016 (New York, San Diego, Miami) und 2017 (Los Angeles) unternommene private Urlaubsreisen auf Kosten der CB sysgastro AG abgerechnet?

(iv)

Diente eine Reise von Herrn Christian Bender vom 8. – 13. November 2018 nach Südafrika auf Kosten der CB sysgastro AG der Beratung und Betreuung einer Hochzeitveranstaltung und der Erbringung von Catering-Dienstleistungen für diese Feier?

(v)

Besteht seit dem 7. Juni 2019 eine ordnungsgemäße Buchhaltung bei der Gesellschaft? Wurden sämtliche Geschäftsvorfälle verbucht?

(vi)

Welche Rechtsgeschäfte hat die Gesellschaft mit der SALION SE und ASICO SE seit dem 7. Juni 2019 getätigt und entsprachen die Bedingungen dieser Geschäfte marktüblichen Konditionen und erfolgten diese im gewöhnlichen Geschäftsgang, oder, soweit dies nicht der Fall ist, zu welchen Zwecken erfolgten diese? Welche Zahlungsflüsse hat es zwischen der Gesellschaft einerseits und der SALION SE und ASICO SE andererseits gegeben und mit welchem Rechtsgrund erfolgten die einzelnen Zahlungen? Hat es im Übrigen sonstige vermögenswerte Zuwendungen der Gesellschaft an die vorgenannten Gesellschaften gegeben?

(vii)

Hat die Gesellschaft weitere Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands oder diesen nahestehenden Personen i.S.v. § 138 InsO getätigt oder an diese vermögenswerte Zuwendungen geleistet?

(viii)

Aus welchen Gründen sind die Verhandlungen mit der FR L’Osteria GmbH gescheitert, insbesondere haben Vorstand und Aufsichtsrat eine von der FR L’Osteria GmbH gesetzte Frist verstreichen lassen und waren etwaige Gegenangebote, die Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet haben, unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessen? Gab es darüber hinaus weitere Verhandlungen über eine Veräußerung des Geschäftsbetriebes auch mit Dritten?

(ix)

Verfügt die Gesellschaft über ausreichende Mittel, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen? Ist die Gesellschaft im Sinne des Insolvenzrechts überschuldet und liegt ein Going Concern vor? Seit wann besteht eine etwaige Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?

Der Sonderprüfer darf sich ihm geeignet erscheinender Hilfspersonen, insbesondere solcher, die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind, bedienen und sich beraten und unterstützen lassen. Dem Sonderprüfer ist unmittelbarer unbehinderter Zugang zu Personal und insbesondere seinen Auftrag betreffenden Unterlagen der Antragsgegnerin zu gewähren. Der Sonderprüfer erhält eine Vergütung (einschließlich Auslagen), die sich nach marktüblichen Konditionen richtet. Die Kosten der Sonderprüfung trägt die Gesellschaft.

8.

Umstellung von Inhaber auf Namensaktien; Änderung von § 3 der Satzung

Der Aktionär Christian Bender hat in der Vergangenheit bezüglich einer vorangegangenen Hauptversammlung gefordert, dass die Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Umstellung der Aktien von Inhaberaktien auf Namensaktien beschließen soll. Um dieser Forderung aus dem Aktionariat entgegen zu kommen, nimmt der Vorstand dieses Anliegen mit auf die Tagesordnung.

Der Aktionär Bender hat in der Vergangenheit folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

Die Hauptversammlung möge beschließen:

(i)

Die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche für die Umwandlung der Aktien in Namensaktien zu veranlassen, insbesondere die gegenwärtigen Aktienurkunden im Austausch gegen neue auf den Namen lautende Urkunden einzuziehen.

(ii)

Die Satzung wird wie folgt geändert:

§ 3 wird wie folgt neu gefasst:

㤠3
Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

€ 200.000,00
(in Worten: zweihunderttausend EURO)

und ist eingeteilt in 200.000 (in Worten: zweihunderttausend) Stückaktien (Aktien ohne Nennwert). Die Aktien lauten auf den Namen. Form und Inhalt der Aktienurkunden legt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden). Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 AktG geregelt werden.

Die Gesellschaft führt ein elektronisches Aktienregister. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum und soweit es sich um juristische Personen oder (teil-)rechtsfähige Gesellschaften handelt, ihren Namen oder ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft und – sofern vorhanden – ihre elektronische Postadresse anzugeben. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der als Inhaber im Aktienregister eingetragen werden soll, auch gehören.“

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine solche Satzungsänderung abzulehnen.

Weitere Angaben und Hinweise

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. August 2020 wird aufgrund der Entscheidung des Vorstands vom 17. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird für die Aktionäre, die entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eine Zugangsberechtigung anfordern, oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 20. August 2020 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet auf einer passwortgeschützten Internetplattform in Bild und Ton übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Zugang zur Live-Übertragung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt.

Die Aktionäre erhalten auf Anforderung eine Zugangskarte, die insbesondere die Aktionärsnummer und die E-Mail-Adresse für die Ausübung von Aktionärsrechten in der virtuellen Hauptversammlung enthält. Aktionäre können die Zugangskarte unter nachfolgender Adresse schriftlich oder per E-Mail unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse anfordern:

CB sysgastro AG
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: hv2020@cb-sysgastro.de

Die Gesellschaft wird den Aktionären die Zugangskarte an die bei der Anforderung der Zugangskarte angegebene E-Mail-Adresse zusenden.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Zoom im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Für den Zugang zur Live-Übertragung der Hauptversammlung ist ein Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung erforderlich. Der Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung wird den Aktionären spätestens am Tag vor der Hauptversammlung an die der Gesellschaft bei der Anforderung der Zugangskarte übermittelte E-Mail-Adresse zugesandt.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann ggf. erforderlich sein, die Zoom App zu installieren.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter Angabe der Aktionärsnummer noch bis zur Schließung der jeweiligen Abstimmung durch den Versammlungsleiter unter der auf der Zugangskarte angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen.

Bei mehreren Bevollmächtigungen gilt die zeitlich letzte Bevollmächtigung, sollte sich deren Zeitpunkt nicht eindeutig aus der Bevollmächtigung ergeben, dann ist der zeitlich letzte Zugang bei der Gesellschaft ausschlaggebend.

Stimmabgabe

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl schriftlich oder auf elektronischem Weg ausüben. Briefwahlstimmen können unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Aktionärsnummer per Post an die nachstehende Anschrift bis zum Ablauf des 17. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), abgegeben werden.

CB sysgastro AG
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Die Stimmabgabe kann unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Aktionärsnummer auch noch bis zur Schließung der jeweiligen Abstimmung durch den Versammlungsleiter unter der auf der Zugangskarte angegebenen E-Mail-Adresse erfolgen. Bei mehreren voneinander abweichenden Stimmabgaben eines Aktionärs oder seines Bevollmächtigten für ein und denselben Aktienbestand wird grundsätzlich die zuletzt abgegebene Stimmabgabe berücksichtigt. Sofern dieser Zeitpunkt nicht eindeutig erkennbar ist, wird die zuletzt bei der Gesellschaft eingegangene Stimmabgabe berücksichtigt.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, unter Angabe der in der Zugangskarte genannten Aktionärsnummer von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 20. August 2020 an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVID-19-Gesetz auf elektronischem Weg an die auf der Zugangskarte angegebenen E-Mail-Adresse Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß Art. 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz

Es besteht die Möglichkeit, dass Aktionäre Fragen bis spätestens 17. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), per Post oder E-Mail an die nachstehend genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse einreichen. Auf anderem Weg oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. In der virtuellen Hauptversammlung selbst besteht keine Fragemöglichkeit der Aktionäre. § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz sieht vor, dass der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheidet, welche Fragen er wie beantwortet. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind nicht möglich. Darüber hinaus steht den Aktionären kein Rede- oder Fragerecht zu.

CB sysgastro AG
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: hv2020@cb-sysgastro.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Rechte der Aktionäre, Gegenanträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung oder Geschäftsordnungsanträge zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des Covid-19-Gesetzes ausgeschlossen. Insbesondere können während der virtuellen Hauptversammlung keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Gleichwohl wird die Gesellschaft den Aktionären die Möglichkeit einräumen, Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln. Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden den anderen Aktionären nur zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 5. August 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgenden Adresse

CB sysgastro AG
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: hv2020@cb-sysgastro.de

schriftlich oder per E-Mail zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können den beigefügten Datenschutzinformationen entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Saarbrücken, im Juli 2020

CB sysgastro AG

Der Vorstand

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die CB sysgastro AG verarbeitet als verantwortliche Stelle i.S.v. Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten:

Kontaktdaten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse des Aktionärs oder ggf. eines beauftragten Aktionärsvertreters),

Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl und Besitzart der Aktien, ggf. Vollmachten und Weisungen) und

Verwaltungsdaten (z.B. die Zugangskartennummer).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der Betroffene eingewilligt hat oder die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist.

Die CB sysgastro AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen und ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie keine Zugangskarte anfordern. Auch zur Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet.

Für die Datenverarbeitung ist die CB sysgastro AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Stefan Spütz, verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

CB sysgastro AG
Vorstand
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 99 27 48 20
Fax: 0681 – 99 27 48 22
E-Mall: hv2020@cb-sysgastro.de

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und c DSGVO.

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der CB sysgastro AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Ausrichtung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der gesetzlich vorgeschrieben bzw. für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Eine Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich nach Weisung der CB sysgastro AG bzw. auf Grund von gesetzlichen Vorgaben.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Sie haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, die Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Löschung der Daten, soweit dem Löschanspruch keine gesetzlichen Anforderungen entgegenstehen. Bitte beachten Sie, dass die Daten zur Hauptversammlung grundsätzlich nach einer Dauer von zehn Jahren nach Beendigung der Hauptversammlung automatisiert gelöscht werden, sofern dieser Löschung kein wichtiger Grund entgegensteht.

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

hv2020@cb-sysgastro.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Die CB sysgastro AG hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte wie folgt:

CB sysgastro AG
Frau Janina Munteanu
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 99 27 48 20
E-Mall: munteanu@cb-sysgastro.de

 

Saarbrücken, im Juli 2020

CB sysgastro AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.