CCP AG
Kleinostheim
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der CCP AG lädt die Aktionäre der CCP AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung
der CCP AG am Montag den 20.06.2022 um 11 Uhr in den Räumen des Hotels „Wilder Mann“,
63739 Aschaffenburg, Löherstraße 51, ein.
I. Tagesordnung
II. Veröffentlichungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden
Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 750.000,00 und
ist eingeteilt in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 750.000 Stück. Aus
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden.
Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 16 der Satzung)
Die Aktionäre sind nach § 16 der Satzung der CCP AG zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet
und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Berechtigung ist durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über
den Anteilsbesitz am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Berechtigungsnachweis)
nachzuweisen. Der Berechtigungsnachweis muss sich somit auf den Beginn des 30.05.2022 beziehen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend
angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Bei der Berechnung
der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung
und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 13.06.2022 unter der nachstehenden Adresse zugehen:
IV. Stimmrechtsausübung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung
ist die fristgerechte Anmeldung sowie die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes
(Berechtigungsnachweis) gemäß § 16 der Satzung erforderlich (siehe die vorstehenden
Hinweise in Ziffer III.).
Mit Ausnahme der Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen bedürfen Vollmachten gemäß
der Regelung in § 18 Abs. 2 der Satzung der Schriftform.
V. Anträge von Aktionären
Etwaige Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an
nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären
im Internet unter
www.ccp.ag
zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge
werden nicht berücksichtigt.
Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte
Adresse oder per E-Mail an
info@ccp.ag
zu richten.
VI. Hinterlegung von Dokumenten nach § 175 Abs. 2 AktG
Die in § 175 Abs. 2 AktG genannten Dokumente sind – soweit sie nach den gesetzlichen
Vorschriften von der Gesellschaft erstellt werden müssen – auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.ccp.ag
über den Menüpunkt „Investor Relations – IR-News“ zugänglich und stehen dort zum Download
zur Verfügung.
Kleinostheim, im Mai 2022
Der Vorstand
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