CCP AG – Hauptversammlung 2018

CCP AG

Kleinostheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der CCP AG lädt die Aktionäre der CCP AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der CCP AG am 11.06.2018 um 11:00 Uhr in den Räumen des Hotels „Wilder Mann“, 63739 Aschaffenburg, Löherstraße 51, ein.

I. Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 der CCP AG mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu TOP 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2017 in Höhe von EUR 747.752,82 für das Geschäftsjahr 2017 wie folgt zu verwenden:

(1) Verteilung an die Aktionäre: EUR 225.000,00
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,30 je gewinnberechtigte Aktie.
(2) Einstellung in Gewinnrücklagen:
(3) Gewinnvortrag: EUR 522.752,82
TOP 3:

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

II. Veröffentlichungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der vorliegenden Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 750.000,00 und ist eingeteilt in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 750.000 Stück. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

III. Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 16 der Satzung)

Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Die Berechtigung ist durch einen vom depotführenden Institut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich somit auf den Beginn des 21.05.2018, 00:00 Uhr, beziehen.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen schriftlich oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 6 Tage vor der Versammlung zugehen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung und des Berechtigungsnachweises nicht mitgerechnet.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilbesitzes müssen der Gesellschaft demnach bis spätestens am 04.06.2018 unter der nachstehenden Adresse zugehen:

CCP AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG,
FMS-FWA/Corporate Action
Am Markt 14–16
28195 Bremen
FAX: +49 / 421 / 3603 153

IV. Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung und die Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes gemäß § 16 der Satzung erforderlich (siehe die vorstehenden Hinweise in Ziffer III.). Mit Ausnahme der Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen bedürfen Vollmachten gemäß der Regelung in § 18 Abs. 2 der Satzung der Schriftform.

V. Anträge von Aktionären

Etwaige Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

CCP AG,
Bruchtannen Str. 7
D-63801 Kleinostheim
E-Mail: info@ccp.ag

Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ccp.ag zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte Adresse oder per E-Mail an info@ccp.ag zu richten.

VI. Hinterlegung von Dokumenten nach § 175 Abs.2 AktG

Die in § 175 Abs.2 AktG. genannten Dokumente sind – soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften von der Gesellschaft erstellt werden müssen – auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ccp.ag

über den Menüpunkt „ Investor Relations – IR-News“ zugänglich und stehen dort zum Download zur Verfügung.

 

Kleinostheim, im April 2018

Der Vorstand

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