CCP Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

CCP Aktiengesellschaft
Kleinostheim

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 26. Juni 2015 um 10:00 Uhr in den Räumen des Hotels „Wilder Mann“, 63739 Aschaffenburg, Löherstraße 51 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 der CCP Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn zum 31.12.2014 in Höhe von 401.653,60 € für das Geschäftsjahr 2014 je gewinnberechtigte Aktie eine Dividende in Höhe von 0,20 Euro auszuschütten und den nach Ausschüttung verbleibenden Restbetrag in Höhe von 251.653,60 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Veröffentlichungen gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 750.000,00 € und ist eingeteilt in 750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € und mit einer Stimme je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend jeweils 750.000 Stück. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der von ihrem depotführenden Institut zu erstellende Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, den 05. Juni 2015, 0.00 Uhr, beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen sowie der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2015, 24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse zugehen:

CCP AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG,
FMS-FWA/Corporate Action
Am Markt 14–16
28195 Bremen
FAX: +49 / 421 / 3603 153

Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall der Bevollmächtigung ist die fristgerechte Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Vollmachten bedürfen nach § 18 Abs. 2 der Satzung der Schriftform.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG von Aktionären sind ausschließlich an nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

CCP AG, Berliner Straße 17, D – 63801 Kleinostheim
Fax: +49 (0) 6027 / 409 34 60
E-Mail: info@ccp.ag

Rechtzeitig eingegangene Anträge im Sinne des § 126 AktG werden den anderen Aktionären im Internet unter www.ccp.ag zugänglich gemacht. Nicht rechtzeitig eingegangene oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre, die Anfragen zur Hauptversammlung haben, werden gebeten, diese an vorgenannte Adresse oder per E-Mail an info@ccp.ag zu richten.

Kleinostheim, im Mai 2015

Der Vorstand

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