CCR Logistics Systems AG – Hauptversammlungen 2018

CCR Logistics Systems AG

Aschheim, Ortsteil Dornach

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
18. Mai 2018, 09.00 Uhr
in den Räumen der Gesellschaft
Karl-Hammerschmidt-Str. 36 (Eingang über Haus Nr. 42)
D – 85609 Aschheim (Dornach)
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CCR Logistics Systems AG zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herren Peter S. Laino, Oliver Markl und Achim Winter endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018.

Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen für eine Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:

5.1

Herrn Peter S. Laino, Direktor der Monitor Clipper Partners, wohnhaft in Küsnacht/Schweiz

5.2

Herrn Oliver Markl, Geschäftsführer der Verum GmbH, wohnhaft in Wien/Österreich

5.3

Herrn Achim Winter, Geschäftsführer der WiHA Beteiligungs GmbH, wohnhaft in München/Deutschland

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D – 85609 Aschheim (Dornach)
Fax: +49-89-49049 33 202
E-Mail: info@ccr.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 03.05.2018 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

 

Aschheim (Dornach), im April 2018

Der Vorstand

Comments are closed.