CCR Logistics Systems AG: Ordentliche Hauptversammlung

CCR Logistics Systems AG

Aschheim, Ortsteil Dornach

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am

6. November 2020, 09:00 Uhr,
in den Räumen der Gesellschaft
Karl-Hammerschmidt-Str. 36 (Eingang über Haus Nr. 42)
D – 85609 Aschheim (Dornach)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CCR Logistics Systems AG zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 30. Oktober 2020 (24:00 Uhr) bei der

CCR Logistics Systems AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 16. Oktober 2020 (00:00 Uhr) (sog. „Nachweisstichtag„) zu beziehen und muss der CCR Logistics Systems AG bis zum Ablauf des 30. Oktober 2020 (24:00 Uhr) unter der o.g. Adresse für die Anmeldung zugehen.

Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Für die Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

CCR Logistics Systems AG
Rechtsabteilung
Karl-Hammerschmidt-Straße 36
D – 85609 Aschheim (Dornach)
Fax: +49-89-49049 33 131
E-Mail: info@ccr.de

Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 22. Oktober 2020 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

COVID-19 Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung und Sicherheit für die Teilnahme

Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage geht die Gesellschaft davon aus, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Teilnehmeranzahl während der Hauptversammlung für Versammlungen zulässig ist. Es wird somit allen Aktionären die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben.

Aktionäre mit COVID-19 Symptomen fordern wir auf für die Stimmrechtsabgabe Vollmachten an entsprechende Vertreter auszustellen und an der Hauptversammlung nicht teilzunehmen.

Die Gesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, dass bei der Hauptversammlung der geforderte und empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Aufgrund des Stattfindens in den Räumen der Gesellschaft behält sich die Gesellschaft das Recht vor, für alle Teilnehmer eine Tragepflicht für einen Nasen-Mundschutz auszusprechen.

 

Aschheim (Dornach), im September 2020

Der Vorstand

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