CD Deutsche Eigenheim AG
Berlin
Bekanntmachung gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1, 246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz über
die Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
Der Aktionär Felix Krekel, Kiel, hat Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen die von der Hauptversammlung am 13. November 2018 unter den Tagesordnungspunkten 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Geschäftsanteils- und Kommanditanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 25. September 2018 zwischen der Gesellschaft als Verkäufer und der INTERHOMES Aktiengesellschaft, Bremen, als Käufer), 6 (Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung betreffend den Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Februar 2018 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. c) betreffend die Weisung an den Vorstand zur Anmeldung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Handelsregister) gefassten Beschlüsse erhoben.
Die Klage ist beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 103 O 155/18 rechtshängig.
Berlin, im März 2019
CD Deutsche Eigenheim AG
Der Vorstand
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