Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CD Deutsche Eigenheim AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz über die Erhebung von Anfechtungsklagen | 07.05.2020 |
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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 07.05.2020: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 27.08.2018 |
CD Deutsche Eigenheim AGBerlinBekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz über die Erhebung von AnfechtungsklagenDie Aktionäre
haben Anfechtungsklagen gegen die von der Hauptversammlung am 28. Februar 2018 unter den Tagesordnungspunkten 9 (Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung – Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 10 (Beschlussfassung über (a) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen, Options- und Wandelgenussscheinen sowie Options- und/oder Wandelanleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, (b) die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I sowie (c) die Änderung von § 4 der Satzung) gefassten Beschlüsse erhoben. Die Klagen sind beim Landgericht Berlin unter den Aktenzeichen 93 O 33/18 und 91 O 34/18 rechtshängig.
Berlin, im August 2018 CD Deutsche Eigenheim AG Der Vorstand |