CD Deutsche Eigenheim AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

CD Deutsche Eigenheim AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2019
am 11. März 2021

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 11. März 2021, 12:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein.

Die Hauptversammlung wird in Form einer virtuellen Hauptversammlung im Stilwerk, 7. Etage, Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf, abgehalten und für unsere ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter im passwortgeschützten Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ unter

www.deutsche-eigenheim.ag

live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt II.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher kein Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, den Herren

a)

Dr. Ronald Roos (bis 30. Juni 2019),

b)

Prof. Dr. Volker Riebel (1. Juli 2019 – 31. Oktober 2019) und

c)

Stefan ten Doornkaat (ab 1. November 2019)

für das Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds des Vorstands gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, den Herren

a)

Oliver Krautscheid,

b)

Prof. Dr. Volker Riebel,

c)

Stefan ten Doornkaat,

d)

Mark Knobloch und

e)

Prof. Dr. Rainer Lauterbach

für diesen Zeitraum jeweils Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, über die Entlastung eines jeden einzelnen Mitglieds des Aufsichtsrats gesondert abstimmen zu lassen (Einzelentlastung).

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, Karl-Wiechert-Allee 1d, 30625 Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

5.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der CD Deutsche Eigenheim AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 18. November 2019 wurden Herr Mark Knobloch an Stelle von Herrn Prof. Dr. Volker Riebel und Herr Prof. Dr. Rainer Lauterbach an Stelle von Herrn Stefan ten Doornkaat gerichtlich zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft bestellt. Ferner wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30. März 2020 Herr Serkan Katilmis an Stelle von Herrn Oliver Krautscheid gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt.

Die gerichtlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats werden der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Prof. Dr. Rainer Lauterbach, Bad Vilbel, Geschäftsführer der LAUTICA GmbH, Bad Vilbel, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der CD Deutsche Eigenheim AG zu wählen;

b)

Herrn Serkan Katilmis, Köln, Geschäftsführer der amplicade GmbH, Köln und Geschäftsführer der Cash on Ledger Technologies GmbH, Köln, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der CD Deutsche Eigenheim AG zu wählen

und

c)

Herrn Mark Knobloch, Wennigsen, Investmentmanager, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied der CD Deutsche Eigenheim AG zu wählen.

Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl.

Herr Prof. Dr. Lauterbach hat mitgeteilt, dass er im Fall seiner Wahl erneut für das Amt des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung steht.

II. Weitere Informationen und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 1.056.000,00. Es ist eingeteilt in 1.056.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die 1.056.000 Stückaktien gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 1.056.000 Stimmen.

2. Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Online-Service

Der Vorstand hat angesichts des nach wie vor kritischen Pandemiegeschehens und wegen der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger nicht absehbaren Entwicklung der COVID-19-Inzidenz mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Verbindung mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020 (nachfolgend auch „COVID-19-Gesetz“) abgehalten wird.

Um der weiteren Ausbreitung der COVID-19-Pandemie entgegenzuwirken, ist es entscheidend, auf vermeidbare physische Kontakte möglichst zu verzichten. Daher sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass es dem Interesse und dem Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter und auch der Allgemeinheit dient, die Hauptversammlung so zu gestalten, dass möglichst wenige Menschen an einem Ort physisch zusammentreffen. Dies ist nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat nur durch das Gebrauchmachen der durch das COVID-19-Gesetz geschaffenen Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung gewährleistet.

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Aktionärsvertreter (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) an der Hauptversammlung ist deshalb nicht möglich.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und Aktionärsvertreter haben die nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten zum Verfolgen der Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet, zur Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl sowie Vollmachtserteilung (einschließlich elektronischer Kommunikation), zur Stellung von Fragen über den Online-Service und zur Widerspruchserhebung gegen Beschlüsse der Hauptversammlung.

Die gesamte, im Stilwerk, 7. Etage, Grünstraße 15, 40212 Düsseldorf, stattfindende, Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 11. März 2021 ab 12:00 Uhr über den Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

live in Bild und Ton übertragen.

Es können aber nur diejenigen Aktionäre, die sich, wie nachstehend (siehe Ziff. 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“) beschrieben, ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen, persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben (jeweils einschließlich elektronischer Kommunikation) sowie über den Online-Service der Gesellschaft Fragen stellen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 haben verbindlichen Charakter und es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu verzichten.

Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters, vor Ort ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, des Fragerechts und der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine elektronische Teilnahme).

Erfolgen Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Bevollmächtigungen Dritter für ein und dieselbe Aktie sowohl durch Nutzung des Online-Service der Gesellschaft als auch in Schrift- oder Textform, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service der Gesellschaft abgegebene Erklärung als verbindlich behandelt, sofern diese nicht zuvor im Online-Service der Gesellschaft widerrufen wurde. Erfolgen Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Bevollmächtigungen Dritter für ein und dieselbe Aktie ohne dabei den Online-Service der Gesellschaft zu verwenden, behandelt die Gesellschaft abhängig von der zeitlichen Reihenfolge die zuletzt der Gesellschaft zugegangene Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. Bevollmächtigung Dritter als verbindlich.

Der Online-Service ist auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

ab dem 18. Februar 2021, 0:00 Uhr, für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den Online-Service der Gesellschaft nutzen zu können, müssen Sie sich mit der Zugangsnummer und dem Zugangscode einloggen, die Sie mit den Anmeldeunterlagen erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann auf der Benutzeroberfläche im Online-Service der Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zur Nutzung des Online-Service der Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen entnehmen.

3. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 15 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss im Aktienregister eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis zum Ablauf des

4. März 2021 (24:00 Uhr) (Anmeldeschluss)

rechtzeitig in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten ordnungsgemäß anmelden:

CD Deutsche Eigenheim AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

oder Telefax: +49 9628 92 99-871

oder E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung an.

Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sowie die Einladung zur Hauptversammlung werden an die bis zum 18. Februar 2021 (0:00 Uhr) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen der Aktionäre übermittelt.

Des Weiteren kann die Anmeldung zur Hauptversammlung auch über den Online-Service der Gesellschaft erfolgen. Für die Nutzung des Online-Service ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu unserem Online-Service (Zugangsnummer und Zugangscode) werden unseren Aktionären mit den Anmeldeunterlagen übersandt.

Der unaufgeforderte Versand der Anmeldeunterlagen zur Nutzung des Online-Service ist nur bei Eintragung im Aktienregister bis spätestens 18. Februar 2021 (0:00 Uhr) gewährleistet. Sollten Aktionäre die Einladungsunterlagen – weil sie an dem für den Versand maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen sind – nicht unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen zugesandt; in diesem Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des Namens, der Adresse und (bei natürlichen Personen) des Geburtsdatums. Ein entsprechendes Verlangen ist an die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.

Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister finden gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft aus abwicklungstechnischen Gründen in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht statt.

Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene Aktien nach Ablauf des 4. März 2021 (24:00 Uhr) eingehen, können daher die Aktionärsrechte aus diesen Aktien in der virtuellen Hauptversammlung nicht ausüben. Für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters zum Anmeldeschluss maßgeblich. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Möglichkeit, dass ein ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeter und zum Anmeldeschluss im Aktienregister eingetragener Aktionär einem Dritten Vollmacht für die virtuelle Hauptversammlung erteilt.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Briefwahl abgeben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum 4. März 2021, 24:00 Uhr, ordnungsgemäß angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind (siehe hierzu Ziff. 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“).

Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl kann über den Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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vorgenommen werden. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu unserem Online-Service (Zugangsnummer und Zugangscode) werden unseren Aktionären mit den Anmeldeunterlagen übersandt (siehe hierzu Ziff. 3 „Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung“).

Die Stimmabgabe über den Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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ist ab dem 18. Februar 2021, 0:00 Uhr, bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 11. März 2021 möglich.

Eine über den Online-Service vorgenommene Stimmabgabe kann bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 11. März 2021 im Online-Service der Gesellschaft geändert oder widerrufen werden.

Einzelheiten zur Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl über den Online-Service der Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen entnehmen.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

5. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die zum Ablauf des 4. März 2021, 24:00 Uhr, im Aktienregister eingetragen sind, können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung in der oben beschriebenen Form erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen mindestens der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 BGB) oder haben unter Verwendung der Eingabemaske im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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zu erfolgen.

Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) noch im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird mit den Anmeldeunterlagen übersandt. Das Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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zum Download bereit.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen auf einem der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 10. März 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen:

CD Deutsche Eigenheim AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

Telefax: +49 9628 92 99-871

E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die elektronische Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft unter

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bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 11. März 2021 möglich. Bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 11. März 2021 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Schrift- oder Textform übersendeten oder über den Online-Service erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht – jeweils fristgemäß – sowohl in Schrift- oder Textform übersendet als auch über den Online-Service der Gesellschaft erteilt, wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service abgegebene Vollmacht als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten und zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen entnehmen.

Die Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung über den Online-Service der Gesellschaft durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte einen neugenerierten Zugangscode vom Aktionär erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüberhinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist nicht erforderlich.

6. Verfahren für die Stimmabgabe durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären auch dieses Jahr wieder an, sich durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, der das Stimmrecht ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen Aktionärs ausübt, vertreten zu lassen.

Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthält sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt auch für etwaige Anträge und Wahlvorschläge, zu denen keine ausdrückliche oder eindeutige Weisung erteilt wurde. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnimmt.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen mindestens der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der Eingabemaske über den Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Das Vollmachts- und Weisungsformular für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit den entsprechenden Erläuterungen ist in den Anmeldeunterlagen enthalten. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht außerdem im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

zum Download bereit.

Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf auf einem der folgenden Wege müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 10. März 2021, 24:00 Uhr, an die Gesellschaft übermittelt werden:

CD Deutsche Eigenheim AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen

Telefax: +49 9628 92 99-871

E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die elektronische Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 11. März 2021 möglich. Hierfür ist im Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche „Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter erteilen“ vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in mindestens Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über den Online-Service der Gesellschaft erteilten Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich. Wird eine Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – jeweils fristgemäß – sowohl in Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b BGB) übersendet als auch über den Online-Service der Gesellschaft erteilt, werden unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bei der Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service der Gesellschaft abgegebenen Vollmachten und Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service der Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen entnehmen.

Soweit der von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter unbeachtlich. Auch bei Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist die form- und fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

7. Fragerecht der Aktionäre

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, über den Online-Service Fragen zu stellen.

Die Fragen sind spätestens bis zum Ablauf des 9. März 2021 (24:00 Uhr) ausschließlich über die dafür vorgesehene Eingabemaske im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Aus technischen Gründen kann der Umfang der einzelnen Fragen auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt sein, die Zahl der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht beschränkt.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Fragen können insbesondere zusammengefasst werden. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

8. Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Den Aktionären stehen in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und § 127 AktG zu.

Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der CD Deutsche Eigenheim AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 14. Februar 2021, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:

CD Deutsche Eigenheim AG
Vorstand
Plauener Straße 163-165 (Haus G)
13053 Berlin

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

zugänglich gemacht.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind, in Abweichung zu § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG (Frist von 14 Tagen vor der Hauptversammlung), bis spätestens zum Ablauf des 3. März 2021, 24:00 Uhr, (d.h. 7 Tage vor der Hauptversammlung) und ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

CD Deutsche Eigenheim AG
c/​o Investor Relations
Plauener Straße 163-165 (Haus G)
13053 Berlin

Telefax: +49 30 26 39 115-29

E-Mail: kontakt@deutsche-eigenheim.ag

Anderweitig adressierte und/​oder nicht rechtzeitige Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 3. März 2021, 24:00 Uhr, unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge von ordnungsgemäß legitimierten und angemeldeten Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der – bei Wahlvorschlägen optionalen – Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

unverzüglich nach ihrem Eingang zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Insbesondere braucht eine Begründung eines Gegenantrags bzw. die etwaige Begründung eines Wahlvorschlags nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge braucht der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn sie die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

9. Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

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Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Hierfür ist im Online-Service der Gesellschaft die Schaltfläche „Elektronischer Widerspruch“ vorgesehen.

10. Hinweis zu weiteren Informationen und Unterlagen

Die nachstehenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Sie sind zusätzlich ab dem 18. Februar 2021 (0:00 Uhr) im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

zugänglich:

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019

Festgestellter Jahresabschluss 2019 nebst Lagebericht

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vollmachts- und Weisungsformular

Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

11. Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die CD Deutsche Eigenheim AG erhebt personenbezogene Daten über die Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die CD Deutsche Eigenheim AG verarbeitet personenbezogene Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Aktionäre gemäß der Datenschutzgrundverordnung finden sich im Online-Service auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich „Investor Relations“ für Aktionäre unter

www.deutsche-eigenheim.ag

 

Berlin, im Februar 2021

CD Deutsche Eigenheim AG

Der Vorstand

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