CD Deutsche Eigenheim AG
Berlin
ISIN DE000A168270
Wertpapierkennnummer A16827
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 22. Dezember 2015, um 10:00 Uhr
im
NH Hotel Düsseldorf City Nord,
Münsterstraße 230–238, 40470 Düsseldorf
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung von Herrn Thomas Schwinger-Caspari für das Geschäftsjahr 2014 zu vertagen, die Entlastung von Herrn Günter Minge für das Geschäftsjahr 2014 zu vertagen und Herrn Michael Stüber für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Tax & Consulting Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. |
5. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung (Niederschrift über die Hauptversammlung) Die Regelung in § 21 der Satzung ist nicht erforderlich, weil § 130 AktG eine ausreichende Regelung vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: § 21 der Satzung (Niederschrift über die Hauptversammlung) wird ersatzlos gestrichen. Falls der vorstehende Beschluss gefasst wird, wird der Aufsichtsrat entsprechend seiner Ermächtigung gemäß § 13 der Satzung die Nummerierung der Satzung entsprechend anpassen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der Adresse
CD Deutsche Eigenheim AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Telefax: 069 2222 12 908
E-Mail: HV-Info@rsgmbh.com
in deutscher oder englischer Sprache zur Teilnahme in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben und für die die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss bis
Dienstag, den 15. Dezember 2015, 24:00 Uhr (Anmeldeschluss)
unter der vorstehend genannten Adresse zugehen.
Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung selbst nicht statt. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene Aktien nach Ablauf des 15. Dezember 2015, 24:00 Uhr, eingehen, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Unterlagen
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 können im Internet unter www.deutsche-eigenheim.ag und dort unter Investor Relations eingesehen werden oder von Aktionären unter folgender Anschrift schriftlich oder per Telefax angefordert werden:
CD Deutsche Eigenheim AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Telefax: 069 2222 12 908
Da die Vorlage der vorgenannten Unterlagen nach der gesetzgeberischen Intention nur der Information der Hauptversammlung dient, wird es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben. Der Jahresabschluss 2014 ist bereits durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt worden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erteilt werden.
Sofern ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institution oder Person bevollmächtigt werden soll, gilt vorbeschriebenes Formerfordernis nicht zwingend, vielmehr richtet sich in diesem Fall das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des § 135 AktG. Wir weisen daher darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Es kann auch unter nachfolgend genannter Adresse angefordert und kann – muss aber nicht – zur Erteilung der Vollmacht genutzt werden:
CD Deutsche Eigenheim AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Telefax: 069 2222 12 908
E-Mail: HV-Info@rsgmbh.com
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Diese Vollmacht kann schriftlich, per E-Mail oder per Telefax durch Übersendung an o. g. Adresse erteilt werden. Weitere Einzelheiten hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte.
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Freitag, den 27. November 2015, 24:00 Uhr, schriftlich zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an nachfolgende Adresse:
CD Deutsche Eigenheim AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung – soweit erforderlich und vorliegend – und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung und/oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-eigenheim.ag und dort unter Investor Relations zugänglich gemacht, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Etwaige Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft bis Montag, den 07. Dezember 2015, 24:00 Uhr zugehen. Sie sind ausschließlich zu richten an:
CD Deutsche Eigenheim AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Telefax: 069 2222 12 908
E-Mail: HV-Info@rsgmbh.com
Berlin, im November 2015
CD Deutsche Eigenheim AG
Der Vorstand