Celesio AG
Stuttgart
ISIN: DE000CLS1001, WKN: CLS100
Bekanntmachung gemäß § 248a AktG
Wir nehmen Bezug auf unsere Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 25. August 2014 und geben gemäß § 248a, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:
Das Anfechtungs- und Nichtigkeitsklageverfahren gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celesio AG und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA) der Hauptversammlung vom 15. Juli 2014 ist beendet.
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 16. Juni 2015 (Az: 31 O 55/14 KfH) die Anfechtungs- und hilfsweise erhobene Nichtigkeitsklage der Magnetar Capital Master Fund Ltd., Magnetar Global Event Driven Master Fund Ltd., Hipparchus Master Fund Ltd. und Spectrum Opportunities Master Fund Ltd. (Prozessbevollmächtigte: P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB) abgewiesen. Die Kläger haben keine Berufung eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist rechtskräftig.
Es wurden keine mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehende Vereinbarungen oder Nebenabreden getroffen.
Stuttgart, im August 2014
Celesio AG
Der Vorstand