Celesio AG – Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)

Celesio AG

Stuttgart

Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)

1

Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA unmittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört.

2

Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA.

3
Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson Global Procurement and Sourcing Limited, London, Vereinigtes Königreich, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson Global Procurement and Sourcing Limited mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über

die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA und

die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH.

4
Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson UK Finance I Limited, London, Vereinigtes Königreich, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson UK Finance I Limited mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über

die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA,

die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH und

die McKesson Global Procurement and Sourcing Limited.

5
Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson UK Finance II Limited, London, Vereinigtes Königreich, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson UK Finance II Limited mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über

die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA,

die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH,

die McKesson Global Procurement and Sourcing Limited und

die McKesson UK Finance I Limited.

6
Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson US Finance Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson US Finance Corporation mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über

die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA,

die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH,

die McKesson Global Procurement and Sourcing Limited,

die McKesson UK Finance I Limited und

die McKesson UK Finance II Limited.

7
Am 09. Oktober 2015 hat die McKesson Corporation, San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika, der Gesellschaft mitgeteilt, dass der McKesson Corporation mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Celesio AG gehört. Sie hält die Beteiligung über

die McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA,

die McKesson Deutschland Verwaltungs GmbH,

die McKesson Global Procurement and Sourcing Limited,

die McKesson UK Finance I Limited,

die McKesson UK Finance II Limited und

die McKesson US Finance Corporation.

 

Stuttgart, 13. Oktober 2015

Celesio AG

Der Vorstand

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