Celesio AG – Genehmigtes Kapital

Celesio AG

Stuttgart

ISIN: DE000CLS1001, WKN: CLS 100

Mitteilung gemäß § 30 b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Genehmigtes Kapital)

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 11. August 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. August 2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 130.061.396,48 durch Ausgabe von bis zu 101.610.466 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten des Genehmigten Kapitals 2015 und der Ermächtigung wird auf den unter Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 11. August 2015 gefassten Beschluss Bezug genommen. Der vollständige Wortlaut dieses Beschlusses ist dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in der am 3. Juli 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichen Tagesordnung zu entnehmen.

Die entsprechende Änderung des § 3 der Satzung der Celesio AG wurde am 1. September 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 9517) eingetragen.

 

Stuttgart, im September 2015

Celesio AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.