censhare AG
München
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 5. April 2016, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der censhare AG, Paul-Gerhardt-Allee 50,
81245 München,
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der censhare AG ein.
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2001 bis 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2001 bis einschließlich 2014 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diese Zeiträume jeweils Entlastung zu erteilen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2001 bis 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2001 bis einschließlich 2014 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diese Zeiträume jeweils Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Abberufung und Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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4. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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6. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2014 festzustellen. |
Weitere Angaben zur Einberufung
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der unten stehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen unsere Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung jeder Aktionär berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Adresse für Eingaben
Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung, insbesondere Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG sowie sonstige Anfragen, richten Sie bitte unter Beachtung der gesetzlichen Frist- und Formvorschriften ausschließlich an folgende Adresse:
censhare AG
Paul-Gerhardt-Allee 50
81245 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 568236-501
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
München, im März 2016
censhare AG
Der Vorstand