censhare AG – außerordentliche Hauptversammlung

censhare AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 5. April 2016, um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der censhare AG, Paul-Gerhardt-Allee 50,
81245 München,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der censhare AG ein.

 

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2001 bis 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2001 bis einschließlich 2014 jeweils amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diese Zeiträume jeweils Entlastung zu erteilen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2001 bis 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in den Geschäftsjahren 2001 bis einschließlich 2014 jeweils amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diese Zeiträume jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Abberufung und Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Matthias Zimmermann, Herr Peter Gosch und Herr Florian Paul, werden abberufen. Die Abberufung erfolgt jeweils mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung.

2.

Folgende Personen werden in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt:

a)

Herr Matthias Zimmermann, Produktmanager, wohnhaft in Teningen;

b)

Herr Peter Gosch, Managing Director, wohnhaft in Hofamt Priel, Österreich;

c)

Herr Florian Paul, Geschäftsführender Gesellschafter, wohnhaft in Röttenbach.

Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit § 102 Abs. 1 AktG bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die bisherige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 12.08.2002 wird hiermit genehmigt.

2.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird wie folgt festgesetzt:

a)

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 1.000,00.

b)

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 750,00.

c)

Die sonstigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 500,00.

d)

Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehören oder das Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats innehaben, erhalten eine entsprechend anteilige Vergütung.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 bestellt.

2.

Der Erteilung des Prüfungsauftrags an die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 wird zugestimmt.

6.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2014 festzustellen.

 

Weitere Angaben zur Einberufung

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der unten stehenden Adressen verpflichtet. Im Übrigen erfolgen unsere Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Voraussetzungen für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung jeder Aktionär berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Adresse für Eingaben

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung, insbesondere Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG sowie sonstige Anfragen, richten Sie bitte unter Beachtung der gesetzlichen Frist- und Formvorschriften ausschließlich an folgende Adresse:

censhare AG
Paul-Gerhardt-Allee 50
81245 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 568236-501

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im März 2016

censhare AG

Der Vorstand

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