censhare AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
censhare AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 15.03.2019

censhare AG

München

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
der
censhare AG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 12.04.2019, um 14 Uhr Uhr (MESZ)

in den Geschäftsräumen (Boardroom) der censhare AG, Paul-Gerhardt-Allee 50 in 81245 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der censhare AG ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2018, Bericht des Vorstands über das Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über den Jahresabschluss findet nicht statt, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss billigt und der Jahresabschluss damit gemäß § 172 AktG festgestellt wird. Gleichermaßen sind die übrigen genannten Unterlagen lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des sich aus dem Jahresabschlusses 2018 ergebenden Jahresergebnisses

Es wird vorgeschlagen, dass das Jahresergebnis auf die neue Rechnung vorgetragen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der censhare AG für das Geschäftsjahr 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

II.

Das Grundkapital der censhare AG ist in 1.425.957 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind alle Inhaber von Namensaktien oder deren Bevollmächtigte sowie Vereinigungen von Aktionären berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss in Textform vorliegen. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.

Adresse für Eingaben

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung, insbesondere Anträge nach § 122 Abs. 2 AktG, Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG sowie sonstige Anfragen, richten sich an folgende Adresse:

censhare AG
Paul-Gerhardt-Allee 50
81245 München
Deutschland
oder per Fax: + 49 (0) 89568236-501

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

München, den 13.03.2019

censhare AG

Der Vorstandsvorsitzende
Frank Hassler

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